0,2-%-Steuer auf bestimmte Krypto-Transaktionen soll verschoben werden
Die im US-Bundesstaat Illinois beschlossene Steuer auf bestimmte Krypto-Dienstleistungen soll offenbar später kommen als ursprünglich geplant. Der Bundesstaat hat sich mit Vertretern der Krypto-Industrie darauf verständigt, beim zuständigen Gericht eine Verschiebung des Steuerbeginns um sechs Monate auf den 1. Juli 2027 zu beantragen. Zuvor hatten mehrere Branchenverbände gegen das Gesetz geklagt und einstweilige Verfügungen beantragt, während das Illinois Department of Revenue bereits an der praktischen Umsetzung gearbeitet hat. Die vereinbarte Verschiebung muss allerdings noch vom zuständigen Gericht genehmigt werden.
Von Stefan
0,2 % auf Krypto-Dienstleistungen
Im Juni hat der US-Bundesstaat Illinois mit dem „Digital Asset Tax Act“ eine in den USA bislang einzigartige Steuer von 0,2 % auf bestimmte Dienstleistungen mit digitalen Assets beschlossen, die ursprünglich ab dem 1. Januar 2027 erhoben werden sollte.
Laut dem Gesetz liegt ein steuerpflichtiger Vorgang vor, wenn ein sogenannter Digital Asset Broker für einen Kunden digitale Vermögenswerte tauscht (Exchange), überträgt (Transfer) oder verwahrt (Storage) und dafür eine Gebühr verlangt beziehungsweise eine Gegenleistung erhält. Allerdings werden weder diese Gebühr noch der potenzielle Gewinn des Nutzers besteuert, sondern der Wert der Assets, die Gegenstand der jeweiligen Dienstleistung sind.
Bei einer steuerpflichtigen Transaktion mit einem Bitcoin im Wert von 100.000 US-Dollar würden entsprechend 200 US-Dollar Steuer anfallen – unabhängig davon, ob der Anleger mit dem Bitcoin im Gewinn oder Verlust liegt.
Im Normalfall soll der jeweilige Broker die Steuer vom Kunden einziehen und an Illinois abführen. Auch außerhalb von Illinois ansässige Anbieter, die mindestens 100.000 US-Dollar Bruttoeinnahmen aus entsprechenden Dienstleistungen für Kunden in Illinois erzielen, sollen erfasst werden.
Widerstand gegen die neue Steuer
Schon unmittelbar nach der Verabschiedung stieß die Steuer auf erheblichen Widerstand.
Am 22. Juni reichte der republikanische Abgeordnete John Cabello den Gesetzentwurf HB 5798 ein. Dieser würde den Digital Asset Tax Act vollständig wieder aufheben. Allerdings ist der Entwurf bislang noch nicht über die Einreichung im Repräsentantenhaus von Illinois und die Aufnahme weiterer Co-Sponsoren hinaus vorangekommen.
Auch die Krypto-Branche, die von der Verabschiedung des Digital Asset Tax Act völlig überrascht wurde, kündigte rechtliche Schritte gegen die Steuer an und zog schließlich vor Gericht – mit dem Ziel, die Steuer für rechtswidrig erklären und ihre Durchsetzung untersagen zu lassen.
Am 21. Juli reichte zunächst The Digital Chamber eine Klage gegen Illinois ein, der sich die Illinois Blockchain Association (IBA) später anschloss. Am 21. August folgte eine weitere Klage des Crypto Council for Innovation (CCI) und der Blockchain Association (BA). Die Interessenvertreter der Branche sehen unter anderem Verstöße gegen:
- den Internet Tax Freedom Act (ITFA) – ein Bundesgesetz, das unter anderem diskriminierende Steuern auf elektronischen Handel untersagt,
- die US-Verfassung – etwa aufgrund einer möglichen Mehrfachbesteuerung zwischen Bundesstaaten (Commerce Clause); sowie
- die Verfassung von Illinois – etwa aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung wirtschaftlich ähnlicher Assets (Uniformity Clause), der Unklarheit für Unternehmen (Due-Process-Bestimmungen) und des „Durchwinkens“ des umfangreichen Gesetzespakets (1.624 Seiten) innerhalb von 24 Stunden (Three-Readings Rule). Zudem enthielt das Paket neben der Krypto-Steuer zahlreiche weitere Regelungen zu teils völlig unterschiedlichen Bereichen, was nach Ansicht der Kläger gegen die Single-Subject Rule verstößt.
Die konkreten verfassungsrechtlichen Argumente der Kläger richten sich vor allem gegen die steuerliche Benachteiligung digitaler Assets gegenüber traditionellen Finanzanlagen, da Letztere gewöhnlich eben nicht allein aufgrund einer gebührenpflichtigen Übertragung oder Verwahrung besteuert werden.
Zudem adressieren die Branchenverbände in den Klagen noch offene Fragen, unter anderem:
- wann und wie häufig die Steuer bei einem einzelnen Vorgang überhaupt anfällt, beispielsweise bei einem gewöhnlichen BTC-Kauf über eine Krypto-Börse, bei dem zunächst Fiat-Geld gegen Bitcoin getauscht (Exchange) wird, die Bitcoin dann in der Custodial Wallet des Kunden gutgeschrieben (Transfer) und zusätzlich über einen längeren Zeitraum verwahrt (Storage) werden – Steuer 0,2 oder möglicherweise 0,6 %?;
- ob die Steuer bei einer gebührenpflichtigen Verwahrung einmalig, monatlich, jährlich oder möglicherweise bei jeder Veränderung des Bestands anfällt; oder
- zu welchem Zeitpunkt der für die Berechnung der Steuer maßgebliche Marktwert bestimmt werden muss.
CCI und Blockchain Association argumentieren, Krypto-Unternehmen müssten bereits vor Inkrafttreten der Steuer Millionenbeträge in neue Compliance-Systeme investieren, obwohl wesentliche Fragen ihrer Anwendung ungeklärt seien. Am 9. September beantragten die beiden Verbände deshalb eine einstweilige Verfügung, mit der Illinois die Durchsetzung der Steuer zunächst untersagt werden sollte.
Illinois konkretisiert die Steuer
Einige der von den Klägern angeführten Unklarheiten versuchte die Steuerbehörde von Illinois inzwischen selbst auszuräumen. Am 28. September veröffentlichte sie einen 28-seitigen Entwurf mit konkreten Bestimmungen, die jedoch noch diskutiert werden sollen. Die Behörde bittet ausdrücklich um ein Feedback, das noch bis zum 30. Oktober eingereicht werden kann – insbesondere zu nicht berücksichtigten Sachverhalten der neuartigen Steuer.
Der Entwurf verdeutlicht unter anderem, dass der relevante Krypto-Wert für die Berechnung der Steuer beim Abschluss einer entsprechenden Dienstleistung anhand des Spotpreises des Brokers bestimmt werden soll. Der Broker haftet für die Steuer. Berechnet der Broker dem Kunden die Steuer jedoch nicht, muss der Kunde sie selbst bis zum 20. Tag des Folgemonats an Illinois zahlen.
Zudem wird in den Bestimmungen die Frage konkretisiert, ob ein einzelner Vorgang mehrfach besteuert wird. Bei einem Bitcoin-Kauf auf einer Börse mit anschließender Verwahrung in einer von der Börse verwalteten Wallet soll unter normalen Voraussetzungen nur ein Steuerereignis entstehen – solange nur eine Bewegung der Assets stattfindet und die Verwahrung nicht als eine separate Dienstleistung angeboten und abgerechnet wird.
Allerdings könnte die Steuer beim Abzug der Vermögenswerte von einer zentralisierten Plattform erneut greifen. Verlangt der Dienstleister eine Withdrawal-/Transfer-Gebühr für die Übertragung der Assets in die eigene Self-Custody-Wallet des Kunden oder an Dritte – beispielsweise bei Zahlungen über eine Custodial Wallet –, kann dies als steuerpflichtiger Transfer gelten.
Die üblichen Netzwerkgebühren, die direkt an Miner oder Validatoren fließen, zählen nach dem Regelentwurf ausdrücklich nicht als entsprechende Gegenleistung. Somit sind gewöhnliche On-Chain-Transaktionen aus einer eigenen Wallet ohne dazwischengeschalteten Dienstleister nicht steuerpflichtig.
Weitere Regelungen betreffen DeFi- und DEX-Transaktionen, Cross-Chain-Bridges, Derivate und Abrechnungsmethoden, wobei für die Steuerpflicht unter anderem entscheidend ist, ob eine entsprechende Gegenleistung erbracht wird und wer die Gebühren erhält.
Auch bei der Frage, welche Assets überhaupt unter das Gesetz fallen, schafft der Entwurf zusätzliche Klarheit. Neben klassischen Kryptowährungen und Memecoins werden ausdrücklich auch Stablecoins als digitale Assets behandelt und sollen damit grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Steuer fallen. Ausgenommen sind dagegen tokenisierte Wertpapiere und Rohstoffe sowie NFTs, da sie einen eigenständigen Wert beziehungsweise Nutzen als Kunstwerk oder Sammlerstück besitzen können.
Der Entwurf zeigt damit, wie komplex die praktische Abgrenzung der neuen Steuer werden könnte. Über dieselbe technische Infrastruktur übertragene Vermögenswerte und Transaktionen können steuerlich völlig unterschiedlich behandelt werden.
Steuer soll erst im Juli 2027 kommen
Medienberichten zufolge verständigten sich Vertreter des Bundesstaates Illinois und der Krypto-Branche am 30. September darauf, den Beginn der Steuer um sechs Monate zu verschieben. Am 1. Oktober reichten die Parteien im Verfahren von The Digital Chamber und der Illinois Blockchain Association schließlich einen gemeinsamen Antrag auf eine entsprechende einstweilige Verfügung beim Circuit Court of Sangamon County ein.
Demnach soll die Steuer statt am 1. Januar 2027 erst am 1. Juli 2027 wirksam werden. Das Gericht muss dem gemeinsamen Antrag jedoch zunächst noch zustimmen.
Der Rechtsstreit selbst wird durch die Vereinbarung nicht beendet. Die Parteien könnten sich stattdessen auf die eigentlichen Rechtsfragen konzentrieren – insbesondere auf die Verfassungsmäßigkeit und Durchsetzbarkeit des Digital Asset Tax Act.
Parallel dazu läuft auch das separate Verfahren des Crypto Council for Innovation und der Blockchain Association weiter, in dem die Verbände am 9. September ebenfalls eine einstweilige Verfügung gegen die Steuer beantragt hatten.
Während die Rechtsstreitigkeiten über die Steuer weitergehen, würde die Verschiebung auf Juli 2027 der Krypto-Branche somit zusätzliche Zeit verschaffen.
Gleichzeitig arbeitet die Steuerbehörde weiter an den Durchführungsbestimmungen. Die derzeit veröffentlichten Regeln sind lediglich ein Entwurf und wurden bislang weder beim Secretary of State eingereicht noch dem Joint Committee on Administrative Rules (JCAR) vorgelegt. Nach Abschluss der Kommentarphase am 30. Oktober kann der Entwurf überarbeitet und anschließend in das formelle Verfahren überführt werden.
Ob die ungewöhnliche Steuer ab Juli 2027 tatsächlich erhoben wird beziehungsweise erhoben werden darf, hängt damit weiterhin vom Ausgang der Gerichtsverfahren sowie von der weiteren regulatorischen und politischen Entwicklung in Illinois ab.
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