Google verbannt non-custodial Krypto-Wallets aus dem Play Store!
Google gegen Selbstverwahrung
Wie unter anderem das Portal The Rage zuerst berichtete, könnten Googles jüngste Änderungen an den Richtlinien des Play Store die Bitcoin- und Krypto-Landschaft massiv verändern – und das leider nicht zum Positiven.
Ab sofort dürfen Software-Wallets im Play Store nur noch angeboten werden, wenn ihre Entwickler umfangreiche behördliche Lizenzen vorweisen können. Dabei macht Google wohl keinen Unterschied zwischen custodial Wallets (bei denen ein Unternehmen die Coins verwahrt) und non-custodial Wallets (bei denen ausschließlich der Nutzer die Schlüssel kontrolliert).
Diese Gleichsetzung wäre nicht nur fachlich fragwürdig, sondern steht sogar im Widerspruch zu den offiziellen Einstufungen im Rahmen der MiCA-Regulierung sowie der US-Finanzaufsicht FinCEN, die Non-Custodial-Anbieter nicht als lizenzpflichtige Geldübermittler einordnet. Dennoch verlangt Google anscheinend nun genau diese Genehmigungen und macht damit eine Vorgabe, die für viele unabhängige Entwickler praktisch unerfüllbar ist. Dies wäre nicht nur übergriffig, sondern könnte für viele Open-Source- und Community-Projekte de facto das Aus bedeuten.
Folgen für Deutschland, den EU-Raum und internationale Märkte
Besonders für Nutzer und Entwickler in Deutschland und der Europäischen Union könnte die neue Regelung weitreichende Konsequenzen haben. In den Google-Richtlinien heißt es, die EU betreffend:
Der Entwickler muss von einer zuständigen nationalen Behörde als Krypto-Asset-Dienstleister (Crypto-Asset Service Provider, CASP) gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) autorisiert sein. Alle übrigen lokalen rechtlichen Anforderungen, einschließlich etwaiger Einschränkungen oder Anforderungen auf nationaler Ebene, die über die MiCA-Verordnung hinausgehen, müssen ebenfalls erfüllt sein.
Auszug aus der neuen Richtlinie
Damit macht Google unmissverständlich klar: Auch wenn im jeweiligen Land keine Lizenzpflicht für non-custodial Wallets besteht, können diese dennoch aus dem Play Store verschwinden, sobald Entwickler keine formale Genehmigung vorlegen können.
In Deutschland fällt die Regulierung von Krypto-Dienstleistungen bis dato unter die BaFin. Bisher gilt: Nur Anbieter, die Krypto-Assets für Kunden verwahren, benötigen eine Kryptoverwahrlizenz. Non-custodial Wallets – also reine Softwarelösungen ohne Verwahrfunktion durch Fremde – waren bislang von dieser Pflicht ausgenommen.
Doch Google scheint hier einen anderen Weg zu gehen: Auch ohne gesetzliche Verpflichtung verlangt der Internetgigant künftig wohl Nachweise, die faktisch eine sogenannte CASP-Zulassung nach MiCA erfordern könnten.
Diese strenge Auslegung beschränkt sich jedoch nicht nur auf Europa. Auch in den USA und zahlreichen anderen Ländern wie der Schweiz, Japan, Südkorea oder den Vereinigten Arabischen Emiraten macht Google den Play-Store-Zugang von teils kostspieligen und komplexen Lizenzverfahren abhängig. Selbst in den USA, wo die Finanzaufsicht non-custodial Wallets nicht als lizenzpflichtige Geldübermittler einstuft, verlangt Google nun anscheinend genau diese Registrierungen plus zusätzliche Genehmigungen auf Bundesstaatsebene.
In Deutschland noch bis Dezember Zeit
Entwickler, die ihre Apps nur auf den deutschen Markt ausrichten, haben bis zum 30. Dezember 2025 Zeit, die neuen Anforderungen zu erfüllen. Danach wird für die Listung im Play Store ausschließlich eine MiCA-konforme Zulassung akzeptiert.
Konkret bedeutet das: Wer bis zu diesem Stichtag keine Genehmigung als Krypto-Asset-Dienstleister vorweisen kann, muss eine der bislang zulässigen nationalen Lizenzen besitzen – etwa eine BaFin-Lizenz für Kryptoverwahrgeschäfte oder eine Genehmigung als Finanzdienstleister. Doch diese Übergangsregelung endet dann mit Ablauf des Jahres 2025. Ab dem 31. Dezember 2025 werden nur noch MiCA-Lizenzen anerkannt.
Übergriffigkeit auf Kosten der Selbstverwahrung
Mit der neuen Richtlinie würde Google eine klare Grenze überschreiten. Anstatt sich an bestehende Gesetze zu halten, schafft der Konzern eigene, deutlich strengere Hürden und diktiert so, welche Anwendungen Nutzer noch verwenden dürfen. Das hat nichts mit Verbraucherschutz zu tun, sondern mit Kontrolle: Kontrolle über den Zugang zu Werkzeugen, die es Menschen ermöglichen, ihr Geld eigenverantwortlich und ohne Zwischenhändler zu verwahren.
Sollte Google non-custodial Wallets tatsächlich unter pauschale Lizenzpflichten stellen, würde nicht die Sicherheit gefördert, sondern viel mehr die Unabhängigkeit der Nutzer eingeschränkt werden. Der Konzern nutzt seine Marktstellung, um faktisch zu bestimmen, wie finanzielle Selbstbestimmung auszusehen hat. Man drängt damit die zentralen Ideale von Bitcoin und Dezentralität an den Rand. Solche Eingriffe sind nicht nur überflüssig, sondern gefährlich, weil sie den Weg für noch mehr Plattformmacht und weniger Nutzerfreiheit ebnen.
Ob Google diese Vorgaben tatsächlich so kompromisslos durchsetzt, wird sich zeigen. Spätestens 2026 dürfte sichtbar werden, wie radikal sich die Wallet-Landschaft im Play Store verändert und ob Nutzer gezwungen sind, ihre Apps verstärkt aus alternativen Quellen außerhalb des Play Stores zu beziehen.
Nachtrag: Google äußert sich
Wenige Stunden nachdem die Meldung die Runde gemacht hatte, meldete sich Google selbst zu Wort. Über den 𝕏-Account NewsFromGoogle stellte der Konzern klar, dass non-custodial Wallets nicht unter die Richtlinien fallen und dies im Rahmen eines Updates des Hilfezentrums klargestellt wird.
Vielen Dank für den Hinweis. Non-custodial Wallets fallen nicht unter die Richtlinie von Google Play zu Kryptowährungsbörsen und Software-Wallets. Wir aktualisieren das Help Center, um dies deutlich zu machen.
@NewsFromGoogle auf 𝕏
Thanks for flagging this. Non-custodial wallets are not in scope of Google Play’s Cryptocurrency Exchanges and Software Wallets Policy. We are updating the Help Center to make this clear.
— News from Google (@NewsFromGoogle) August 13, 2025