Der seltsame Rechtsstreit um fast 40.000 angeblich verlassene oder verlorene Bitcoin-Wallets entwickelt sich weiter. Ein New Yorker Richter hat das Verfahren nun vorläufig ausgesetzt und will zunächst über einen sogenannten „Amicus Brief“ beraten. Gleichzeitig wurden ausgerechnet welche von den Wallets aktiv, die der Kläger als „verloren“ eingestuft hatte – ein Umstand, der die gesamte Argumentation ins Wanken bringen könnte.

Fast 40.000 Bitcoin-Wallets sollen „herrenlos“ sein

Erst kürzlich berichteten wir bei Blocktrainer.de ausführlich über den sogenannten „Noah Doe“-Fall. Ein anonymer Kläger versucht gemeinsam mit zwei mit ihm verbundenen Unternehmen, sich auf das New Yorker Fundrecht zu berufen und dadurch Eigentumsrechte an insgesamt 39.069 Bitcoin-Wallets zu erhalten.

Die dahinterstehende Theorie ist äußerst ungewöhnlich und entsprechend auch umstritten. Wallets, die seit vielen Jahren keine Onchain-Aktivität zeigen, könnten als aufgegebenes oder verlorenes Eigentum betrachtet werden. Der Kläger sieht sich selbst dabei als „Finder“ dieser Vermögenswerte und möchte sich gerichtlich das Eigentum an den betroffenen Bitcoin zusprechen lassen.

Insgesamt geht es um rund 3,8 Millionen Bitcoin und damit um Vermögenswerte im Wert von rund 250 Milliarden US-Dollar. Selbst zahlreiche Wallets, die mit der frühen Bitcoin-Geschichte oder sogar mit Satoshi Nakamoto in Verbindung gebracht werden, tauchen in der Klageschrift auf.

Richter stoppt das Verfahren zunächst

Nun gibt es weitere Entwicklungen in dem Fall. Ein Richter des New Yorker Supreme Court hat das Verfahren vorläufig ausgesetzt und eine Anhörung für Juli angesetzt.

Hintergrund ist ein sogenannter „Amicus Brief“. Dabei handelt es sich um eine Stellungnahme einer nicht direkt am Verfahren beteiligten Partei, die dem Gericht zusätzliche rechtliche oder fachliche Argumente zur Verfügung stellen möchte.

Der eingereichte Amicus Brief des New Yorker Juristen Ian R. Cohen stellt die zentrale Rechtsauffassung der Kläger und damit die Klage per se grundsätzlich infrage. Nach Ansicht des Verfassers sei das New Yorker Fundrecht für physische Gegenstände geschaffen worden und lasse sich nicht ohne Weiteres auf etwas digitales wie Bitcoin anwenden.

Die Verfügungsgewalt über Bitcoin werde schließlich nicht durch einen staatlichen Registereintrag, sondern ausschließlich durch den Besitz des Private Keys bestimmt.

Ausgerechnet die „verlorenen“ Bitcoin bewegen sich

Fast zeitgleich mit dieser Entwicklung ereignete sich jedoch etwas, das für den Kläger ebenfalls problematisch sein dürfte.

Mehrere Bitcoin-Wallets, die Teil der Klage sind und als angeblich „verloren“ gelten, wurden plötzlich wieder aktiv.

Zunächst bewegte eine Wallet, die seit März 2011 unangetastet geblieben war, ihre darauf befindlichen Bitcoin. Wenige Tage später folgten weitere Adressen, die ebenfalls Bestandteil der Klage sind.

Noch mehr 2011er-Coins, die in der Noah Doe-Klage als verloren bezeichnet wurden, erwachen und bewegen sich Onchain.
Galaxy-Research-Leiter Alex Thorn kommentierte die Entwicklung auf 𝕏

Auch der bekannte Blockchain-Analyst „Sani“ von TimechainIndex machte darauf aufmerksam, dass mittlerweile mehrere der in der Klage aufgeführten Adressen wieder Transaktionen ausführen.

Onchain-Daten sprechen gegen die Grundannahme der Klage

Die Aktivitäten dieser Wallets sind entsprechend mehr als nur eine Randnotiz. Der gesamte Ansatz der Klage beruht ja schließlich darauf, dass die betroffenen Bitcoin als aufgegeben oder dauerhaft verloren betrachtet werden können. Wenn jedoch die Besitzer weiterhin Zugriff auf ihre Private Keys haben und ihre Coins bewegen, wird genau diese Annahme widerlegt. 

Klar, bisher haben sich nur wenige, der knapp 40.000 Adressen, als wieder aktiv gezeigt, aber trotzdem zeigt es, dass eine jahrelange Inaktivität nicht automatisch bedeutet, dass der Besitzer den Zugriff verloren hat. Viele Bitcoin-Nutzer verfolgen bekanntermaßen eine langfristige Strategie oder lagern ihre Bestände bewusst über viele Jahre unangetastet.

Dass nun mehrere der betroffenen Wallets aktiv werden, dürfte es für den Kläger erheblich erschweren, die Gesamtheit dieser Adressen pauschal als „herrenlos“ zu deklarieren.

Der Juli könnte zum Wendepunkt werden

Am 14. Juli soll das Gericht zunächst über den Amicus Brief beraten. Bis dahin bleibt das Verfahren vorerst ausgesetzt.

Der Termin dürfte schon deswegen spannend werden, weil wohl juristisch darüber diskutiert werden könnte, wie bestehendes Eigentumsrecht (und in diesem Fall sogar Fundrecht) mit den Besonderheiten von Bitcoin zusammenpasst.

Sollte das Gericht hier grundlegende Einschätzungen treffen, könnten diese auch für ähnliche Fälle in Zukunft eine Rolle spielen, z. B. wenn es um lange inaktive Bestände oder verlorene Private Keys geht.

Für die Bitcoin-Community bleibt der Fall deshalb trotz der seltsamen Ausgangslage einer der interessantesten Rechtsstreitigkeiten der vergangenen Jahre. Er zeigt nämlich, wie traditionelle Gesetze auf ein dezentrales Geldsystem treffen und dass die Antworten darauf längst nicht so eindeutig sind, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. 

Nach den jüngsten Entwicklungen darf man gespannt sein, welche Argumente im Juli auf den Tisch kommen und welche Richtung der Fall anschließend einschlagen wird.

Im Rechtsverständnis der meisten Bitcoiner, sollte die Antwort darauf allerdings klar sein.

René

Über den Autor: René

René ist Blocktrainer-Mitarbeiter der ersten Stunde. Als „Chief Operation Officer“ ist er mittlerweile hauptsächlich mit strategischen und organisatorischen Aufgaben betraut, findet jedoch Freude daran, zeitweise redaktionell tätig zu sein. In den vielen Jahren, in denen er im Bitcoin-Kosmos unterwegs ist, hat er sich ein breit gefächertes Know-how in sämtlichen Bereichen rund um die bedeutendste Kryptowährung angeeignet.

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