Bitcoin-feindlicher Gesetzvorschlag der CDU/CSU abgeschmettert
Der Finanzausschuss des Bundestags hat heute den Vorschlag der CDU/CSU-Faktion abgelehnt, der unter anderem die Privatsphäre bei der Bitcoin-Nutzung kriminalisieren sollte. Die Information des Ausschussektretariats gab die Initiative „Bitcoin im Bundestag“ beziehungsweise das Büro der Bundestagsabgeordneten Joana Cotar am frühen Abend an Blocktrainer.de weiter.
Der Antrag „Geldwäsche sowie Terrorismus- und Extremismusfinanzierung konsequent bekämpfen [...]“, durch den die Unionsfraktion im Bundestag die Bundesregierung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf drängen wollte, hatte konkret zum Inhalt, den Tausch von Bargeld gegen Kryptowährungen und das Anbieten oder Nutzen von Krypto-Mixern gänzlich zu illegalisieren. Zudem sah der Vorschlag ein gesetzliches Verbot von Transaktionen von oder an Krypto-Adressen vor, die selbstverwaltet, aber nicht registriert sind. Bestandteil war zudem, das sonst übliche Kontenabrufverfahren auch auf Krypto-Wallets auszuweiten.
Freiheitsfeindliche Bestrebungen der CDU/CSU
Bereits Ende Januar legte die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag den entsprechenden Antrag vor – Blocktrainer.de berichtete. Im Rahmen der generellen Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus- sowie Extremismusfinanzierung hatten es die Oppositionsparteien unter anderem auch auf die Privatsphäre bei Bitcoin und Kryptowährungen abgesehen.
Unter Punkt 9 des geforderten Gesetzentwurfes ging es der CDU/CSU-Fraktion darum, präventiv der Verwendung von Krypto-Werten für illegale Aktivitäten den Riegel vorzuschieben. Die geplante Umsetzung hatte es in sich.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, zur drängenden Verbesserung des Kampfes gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus und Extremismus in Deutschland einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem (9.) präventive Regelungen zur Verwendung von Krypto-Werten zu Zwecken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung getroffen werden, indem
a. gesetzlich geregelt wird, dass beim Erwerb von Krypto-Werten und der Durchführung von Krypto-Transaktionen grundsätzlich verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 des Geldwäschegesetzes anzuwenden sind;
b. ein ausdrückliches gesetzliches Verbot in Bezug auf den wechselseitigen Umtausch von Krypto-Werten und Bargeld geregelt wird;
c. ein ausdrückliches gesetzliches Verbot in Bezug auf das Anbieten und das Beziehen von Dienstleistungen sogenannter Krypto-Mixer geregelt wird;
d. eine Registrierungspflicht für selbst gehostete Adressen und ein Verbot der Durchführung von Transaktionen von oder an selbst gehostete Adressen geregelt wird, wenn diese zuvor nicht registriert wurden. Bei der Registrierung ist anzugeben, wer die Kontrolle über die gehostete Adresse ausübt. Bei Verlust der Kontrolle über die selbst gehostete Adresse ist dies anzuzeigen;
e. analog zum Kontenabrufverfahren nach § 24c des Kreditwesengesetzes ein automatisiertes Abrufverfahren für Krypto-Wallets eingerichtet wird;
Aus dem Antrag
Diese Bestrebungen würden effektiv dazu führen, dass die Privatsphäre bei der Verwendung von Bitcoin und Co. generell kriminalisiert wäre. Nicht nur wäre der Tausch von Bitcoin gegen Bargeld verboten, sondern auch, mit anderen Netzwerkteilnehmern zu interagieren, insofern mindestens eine der Parteien nicht bereits komplett gläsern wäre. Bitcoin-Nutzer, die ihre Satoshis in der Vergangenheit privat erworben haben, hätten ihre Wallet registrieren müssen, um nicht plötzlich zu Kriminellen zu werden.
Die Nutzung von Mixing- beziehungsweise Coinjoin-Services, welche Krypto-Transaktionen anonymisieren, wäre ebenfalls ausdrücklich verboten worden. Vor wenigen Wochen gerieten bereits in den USA die Gründer hinter mehrerer solcher Services in das Visier der Justiz – Blocktrainer.de berichtete.
Sollte jemand die privaten Schlüssel, also den Zugriff, zu seinen Coins verlieren, so hätte er dies laut dem Vorschlag zur Anzeige bringen müssen. Damit scheint der Entwurf dem vorbeugen zu wollen, dass Bitcoin-Nutzer rückwirkend behaupten, dass Transaktionen nicht durch sie veranlasst wurden oder ihnen die BTC abhandengekommen sind.
Das ebenfalls angesprochene automatisierte Kontenabrufverfahren findet bereits im Bankensektor Anwendung. Konkret geht es hierbei darum, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) rund um die Uhr und unbemerkt auf die Daten von Finanzinstituten zugreifen können, also auf Informationen über die bei ihnen geführten Konten, Depots und Schließfächer. Sind die Bitcoin-Adressen eines Nutzers der BaFin oder dem BZSt bekannt, könnten sie ohnehin jederzeit die Bestände und Transaktionen einsehen. Hierbei ging es womöglich eher um die Ausbreitung des Abrufverfahrens auf die Krypto-Dienstleister.
Bereits Ende Januar machte sich entsprechend große Empörung in der Bitcoin-Community breit, die wieder an Fahrt aufnahm, als feststand, dass der Entwurf tatsächlich zur Abstimmung kommt. Die Initiative „Bitcoin im Bundestag“ schrieb damals zu der Thematik, dass die Bundestagsfraktion der CDU/CSU die „totale Überwachung und Kontrolle bei Bitcoin“ anstrebt. Im Rahmen der anstehenden Abstimmung wurde der Ton der Bitcoin-freundlichen Initiative noch schärfer.
Scheinbar geht man in der @cducsubt davon aus, dass man ohne Scham für diese bürger- und freiheitsfeindlichen Forderungen stehen kann. Warum bitte, muss der Tausch von #Bargeld gegen #Bitcoin verboten werden? Wissen Ihre CDU/CSU-Kollegen, was sie da mittragen?
— Bitcoin im Bundestag (@BTCimBundestag) June 25, 2024
Gefahr noch nicht vom Tisch
Auch wenn der Finanzausschuss gegen den Gesetzentwurf der Oppositionsparteien gestimmt hat, ist die Gefahr einer weiteren Einschränkung der finanziellen Privatsphäre weiterhin akut. Die Initiative „Bitcoin im Bundestag“ betonte bereits vor der Abstimmung, dass bei einer wahrscheinlichen nächsten Regierungsbeteiligung der derzeitigen Oppositionsparteien CDU und CSU ein weiterer Anlauf mit besseren Erfolgswahrscheinlichkeiten folgen könnte.
Zudem erklärte die Initiative der fraktionslosen Bundestagsabgeordneten Joana Cotar, dass sich andere Parteien dadurch inspirieren lassen könnten. Oft ist die Motivation hinter dem Abstimmungsverhalten weniger die Überzeugung, sondern eher das Prinzip, nicht der feindlichen Partei zuzustimmen.
Aktuell gering, weil CDU/CSU in der Opposition ist. Man kann den Antrag aber als Vorausschau für die nächste Legislatur lesen, sollte die CDU/CSU in die Regierung kommen. Gelegentlich inspirieren sich Parteien durch Anträge auch gegenseitig. Von daher, nicht irrelevant.
— Bitcoin im Bundestag (@BTCimBundestag) June 25, 2024
Kriminelle Verwendung von Bitcoin und Co.
Dass Bitcoin und Kryptowährungen auch von Kriminellen für illegale Aktivitäten verwendet werden, ist ein häufiger Kritikpunkt. Wie so oft gilt es auch hierbei sich den Sachverhalt genauer anzusehen. In dem ursprünglichen Antrag der CDU/CSU-Fraktion hieß es beispielsweise:
Krypto-Währungen spielen außerdem auch bei der Finanzierung von Terror-Gruppen wie der Hamas eine entscheidende Rolle.
Aus dem Antrag
Diese Annahme ist bereits seit einer Anhörung in den USA im Oktober vergangenen Jahres widerlegt – Blocktrainer.de berichtete. Ein weiterer Grund für die Bekämpfung von Bitcoin und Co. sind laut dem Antrag die 450 Millionen Euro illegal erlangten Gelder, die laut dem Bundeslagebild für organisierte Kriminalität (OK) im Jahr 2022 in Krypto-Assets investiert wurden.
Generell ist die Nutzung von Kryptowährungen für kriminelle Aktivitäten eher vernachlässigbar. Laut der mit staatlichen Behörden zusammenarbeitenden Analysefirmen machten im Jahr 2023 illegale Transaktionen nur 0,34 Prozent aus – dies dürfte ein deutlich geringerer Anteil als der bei US-Dollar- oder Euro-Transaktionen sein.
Bitcoin ist auch gar nicht für kriminelle Aktivitäten geeignet. Die Transaktionen sind pseudonym und das öffentlich einsehbare Kassenbuch hält diese für immer fest. Die Hürde für Strafverfolgungsbehörden ist, die Adressen, die mit illegalen Machenschaften im Zusammenhang stehen, den Menschen zuzuordnen.
Deutschland mit besorgniserregendem Anti-Bitcoin-Kurs
Auch wenn der äußerst kritisch zu betrachtende Vorschlag vorerst nicht rechtskräftig wird, sind Bemühungen dieser Art besorgniserregend. Bitcoin-Nutzern die Möglichkeit auf finanzielle Privatsphäre zu verwehren, da man sie alle unter Generalverdacht stellt, könnte die Innovationen der Branche und viele wohlhabende Menschen weiter aus Deutschland treiben. Auch auf EU-Ebene gibt es Bestrebungen, anonyme Bargeld- und Krypto-Zahlungen deutlich einzuschränken – Blocktrainer.de berichtete.
Obwohl die USA ebenfalls gegen die Gründer Privatsphäre-Tools wie Coinjoin-Services vorgegangen sind, dreht sich in der relevantesten Volkswirtschaft der Welt langsam der Wind hinsichtlich des Bitcoin- und Krypto-Sektors. Der laut den Wettmärkten wahrscheinlich nächste US-Präsident Donald Trump macht Wahlkampf damit, dass er die Industrie in den USA behalten möchte. Dabei bezieht er sich auch insbesondere auf das Bitcoin-Mining, dessen Energienutzung von der Bundesregierung derzeit ausschließlich kritisch gesehen wird.
In Bezug auf die Nachhaltigkeit sieht die Bundesregierung Bitcoin-Mining kritisch.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD
Zeitgleich gibt es auch Bestrebungen in den USA, Bitcoin als optionales Zahlungsmittel für Einkommenssteuern auf Bundesebene einzuführen. Matt Gaetz, ein Verbündeter Donald Trumps, hat den entsprechenden Gesetzentwurf eingereicht und dabei betont, dass die USA hinsichtlich Innovationen und technologischem Fortschritt weiterhin eine Vorreiterrolle einnehmen müssen – Blocktrainer.de berichtete.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetzeslage in Deutschland und der EU in Bezug auf die finanzielle Privatsphäre entwickeln wird. Zeiten, in denen der Großteil der Bürger anderweitig beschäftigt ist, etwa durch ein großes Fußballturnier, sind durchaus dafür geeignet, unliebsame Gesetze im Schatten der Öffentlichkeit durchzuwinken.
Doch selbst wenn die private Nutzung von Bitcoin und Co. gänzlich verboten werden sollte und alle rechtstreuen Bitcoiner zu finanziell gläsernen Bürgern werden, bleiben ihre Satoshis in Eigenverwahrung nicht beschlagnahmbar.