FBI hat Zugang zu 3.443 Bitcoin rechtmäßig vernichtet
Der Fall Michael Prime
Der US-Amerikaner Michael Prime bekannte sich im November 2019 des erschwerten Identitätsdiebstahls schuldig und wurde zu 65 Monaten Haftstrafe verurteilt. Er stellte unter anderem gefälschte Kreditkarten und Ausweise her, die er im Internet gegen Bitcoin verkaufte.
Als Prime im Sommer 2022 aus dem Gefängnis entlassen wurde, forderte er die Rückgabe seiner zuvor konfiszierten Festplatte.
Das FBI hatte jedoch die Festplatte, auf der sich der Zugang zu fast 3.443 Bitcoin befunden haben soll, vernichtet. Prime bezeichnete dies als illegal und zog vor Gericht.
Entscheidung des Berufungsgerichts
Nachdem Michael Prime gegen die Entscheidung eines Gerichts in Florida Berufung einlegte, landete der Fall vor dem United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit (US-Bundesberufungsgericht für den 11. Gerichtsbezirk).
Das Urteil vom 4. November 2025: Mit der Zerstörung der Festplatte wurde kein Fehler begangen. Die Richter argumentieren für diese Entscheidung, indem sie darauf verweisen, dass Prime bestritten habe, eine nennenswerte Menge an Bitcoin zu besitzen.
Im Februar 2020 legte Prime im Rahmen einer Vermögensuntersuchung eine Finanzoffenlegung vor, in der er einen Besitz von nur 200 bis 1.500 US-Dollar in Bitcoin angab. Und weniger als zwei Wochen später teilte er der Bewährungsbehörde mit, dass 1.500 US-Dollar in der Kryptowährung – was einem kleinen Bruchteil eines einzigen Bitcoins entspricht – „sein einziges verbleibendes Vermögen“ seien.
Aus der Gerichtsentscheidung
Michael Prime verteidigte sich, indem er behauptete, dass er sich bei der Summe auf den Bitcoin-Kurs bezogen habe. Doch ein Bitcoin war zu der Zeit schon deutlich mehr wert als die angegebenen 1.500 US-Dollar. Das Berufungsgericht wies diese Erklärung entsprechend als „absurd“ zurück.
Er behauptet nun, dass er in seiner Finanzoffenlegung nie die Menge an Bitcoin angegeben habe, die er besaß, sondern lediglich berichtet habe, dass der Marktwert eines einzelnen Bitcoin zu diesem Zeitpunkt zwischen 200 und 1.500 US-Dollar lag. Das glauben wir ihm nicht. Zum einen ist diese Bewertung absurd – der Wert eines einzelnen Bitcoin schwankte im Februar 2020 zwischen etwa 8.500 und 10.500 US-Dollar.
Aus der Gerichtsentscheidung
Kurz nach seiner Festnahme soll Michael Prime jedoch davon gesprochen haben, 3.500 Bitcoin zu besitzen. Sein Anwalt stellte sich später aber nicht hinter diese Aussage.
Als Reaktion auf die Erklärung der Regierung, dass sie keine Bitcoins finden könne, räumte sein Anwalt ein, dass die ursprüngliche Schätzung von Prime hinsichtlich seiner Bitcoin-Bestände „nicht durch Beweise gestützt“ sei.
Aus der Gerichtsentscheidung
In dem Urteil wird letztlich sogar angezweifelt, dass Michael Prime überhaupt jemals einen solchen Bitcoin-Schatz besessen habe.
Die Richter entschieden schließlich, dass die Löschung der Festplatte der üblichen Praxis entsprechen würde. Aufgrund der von Prime angegebenen, vernachlässigbaren Summe habe man sich nicht auf die Suche nach den Bitcoin begeben.
Mindestens dreimal zuvor – in seiner Finanzoffenlegungserklärung, in seinem Gespräch mit der Bewährungsbehörde und bei seiner Urteilsverkündung – hatte Prime angegeben, dass er nur sehr wenige Bitcoins besitze. Und die Regierung hatte sich auf diese Angaben verlassen und ihre Suche nach den Bitcoins aufgegeben. Auch als Prime nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis seine Geräte zurückholte, blieb er bei seiner Geschichte: Er erzählte der Regierung nicht, dass eine der Festplatten wertvolle Bitcoins enthielt. Und die Regierung löschte, wie es ihrer üblichen Praxis entsprach, nach Benachrichtigung von Prime alle Geräte, die sie konnte. Der Rest, einschließlich der hier in Frage stehenden Festplatte, wurde vernichtet. Jahrelang bestritt Prime, dass er überhaupt viel Bitcoin besaß. Und Bitcoin stand nicht auf der Liste, als er nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis versuchte, seine fehlenden Vermögenswerte zurückzuerhalten. Erst später behauptete Prime, ein Bitcoin-Mogul zu sein.
Aus der Gerichtsentscheidung
Ein kontroverses Urteil?
Es ist durchaus nachvollziehbar, dass sich das FBI auf Michael Primes falsche Angaben verlassen hat und sein späteres „Umdenken“ nicht berücksichtigt werden kann – obwohl die rund 3.500 Bitcoin von ihm zuvor bereits erwähnt wurden. Die Kontroverse des Falls entzündet sich aber vielmehr auf fundamentaler Ebene:
Sollte der Umgang mit einer Festplatte, auf der sich augenscheinlich der private Schlüssel zu Bitcoin befindet, nicht strengeren Sorgfalts- und Aufbewahrungsstandards unterliegen?
Längere Sperrfristen hätten beispielsweise verhindert, dass der Zugang zu einem Bitcoin-Vermögen durch die Behörde unwiderrufbar vernichtet wird.
Das Gericht hob hervor, dass die Festplatte nicht zerstört worden wäre, wenn sie darin „Millionen in Bitcoin“ vermutet hätte – wofür es durchaus Anhaltspunkte gab. Doch auch die von Prime angegebene, geringe Bitcoin-Menge könnte eines Tages einen großen Gegenwert haben.
Die knapp 3.443 Bitcoin können jetzt – insofern Prime sie wirklich besessen hat – der bereits siebenstelligen Anzahl an Bitcoin zugerechnet werden, die wohl nie wieder bewegt werden können. Diese Summe gilt es folglich wohl von der maximalen Gesamtmenge von knapp 21 Millionen Coins abzuziehen, um zu einer präziseren Einschätzung des gesamten Bitcoin-Angebots zu gelangen.
Für Bitcoin-Halter empfiehlt sich grundsätzlich, die privaten Schlüssel (12 oder 24 Wörter) niemals nur an einem Ort aufzubewahren, sodass das Risiko minimiert wird, den Zugang für immer zu verlieren.
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