FBI-Chef Kash Patel meldet Kauf von Strategy-Aktien erst Monate später
Der FBI-Direktor Kash Patel kaufte im November vergangenen Jahres Aktien des Bitcoin-Halters Strategy im Wert von 100.001 bis 250.000 US-Dollar. Öffentlich bekannt wurde der Kauf jedoch erst rund sechs Monate später, nachdem Patel seine Finanzoffenlegung nachträglich korrigiert hatte. Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen die Meldepflichten des sogenannten STOCK Act und werfen Fragen wegen möglicher Interessenkonflikte auf.
Bitcoin-bezogene Investments des FBI-Chefs
Am 21. Februar 2025 trat Kash Patel sein Amt als FBI-Chef offiziell an. Bereits damals belegte seine Finanzoffenlegung mehrere Bitcoin-bezogene Investments. Demnach hält Patel:
- Anteile am Grayscale Bitcoin Trust ETF (GBTC) im Wert von 50.001 bis 100.000 US-Dollar,
- Anteile am Grayscale Bitcoin Mini Trust ETF sowie
- Aktien des Bitcoin-Mining-Unternehmens Core Scientific.
Auf der Bitcoin-Konferenz 2026 in Las Vegas erklärte Patel schließlich, dass er sich schon vor einigen Jahren mit Bitcoin auseinandergesetzt und den Anwendungsfall verstanden habe.
Bei besonders exponierten Regierungsbeamten werden im Rahmen des Ethikverfahrens häufig individuelle Vereinbarungen getroffen. Diese können den Verkauf bestimmter Vermögenswerte oder den Ausschluss von einzelnen Entscheidungen vorsehen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Grundsätzlich darf der FBI-Direktor jedoch Bitcoin sowie andere digitale Vermögenswerte besitzen, solange keine Interessenkonflikte entstehen. Dementsprechend sind auch Investments in Einzelaktien oder Bitcoin-ETFs prinzipiell zulässig, sofern sie den geltenden Offenlegungspflichten entsprechen.
Verspätete Offenlegung
Gemäß dem „Stop Trading on Congressional Knowledge Act“ (STOCK Act) müssen hochrangige Regierungsbeamte Aktienkäufe im Wert von mehr als 1.000 US-Dollar spätestens 45 Tage nach der Transaktion offenlegen.
Verstöße gegen diese Offenlegungspflichten sind keine Seltenheit. Das US-Politikmedium NOTUS recherchiert regelmäßig zu diesem Thema und hat bereits zahlreiche verspätete Meldungen von Kongressabgeordneten dokumentiert.
Nun berichtete NOTUS auch über eine verspätete Offenlegung durch FBI-Direktor Kash Patel.
Am 26. Mai 2026 informierte Patel die Bundesbehörden nachträglich darüber, dass er bereits am 21. November 2025 Aktien von Strategy im Wert von 100.001–250.000 US-Dollar erworben hatte.
Die Transaktion sei aufgrund eines Kommunikationsfehlers versehentlich nicht in der bereits im Dezember eingereichten Finanzoffenlegung beim Office of Government Ethics (OGE, z. Dt. Amt für Regierungsethik) berücksichtigt worden.
Laut einer Stellungnahme des FBI gegenüber NOTUS korrigierte Patel seine Finanzoffenlegung, sobald der unbeabsichtigte Fehler entdeckt worden sei. Kritiker sehen dennoch einen klaren Verstoß gegen die Offenlegungspflichten des STOCK Act, da Patel den Aktienkauf erst rund sechs Monate später meldete.
Mögliche Interessenkonflikte?
Unabhängig von der Wertentwicklung sehen Ethikexperten auch mögliche Interessenkonflikte.
Strategy ist mit einem Bestand von rund 847.000 Bitcoin der mit Abstand größte börsennotierte Bitcoin-Halter. Gleichzeitig ist das Unternehmen Auftragnehmer des US-Justizministeriums, zu dem auch das FBI gehört. Strategy bietet der US-Regierung Softwarelösungen an und erhielt im Laufe der Jahre Aufträge in Millionenhöhe.
Kritiker argumentieren daher, dass bereits der Besitz einer größeren Beteiligung an einem Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zum eigenen Ministerium Fragen nach der Befangenheit eines Behördenleiters aufwerfen kann.
Darüber hinaus leitet Patel eine Behörde, die eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Krypto-Kriminalität spielt und regelmäßig öffentliche Maßnahmen gegen Betrug, Geldwäsche und andere Straftaten im Zusammenhang mit Kryptowährungen ergreift.
Da die Entwicklung der Strategy-Aktie (MSTR) in erster Linie vom Bitcoin-Kurs abhängt, argumentieren Kritiker, dass öffentliche Äußerungen oder strategische Entscheidungen einer so einflussreichen Strafverfolgungsbehörde zumindest indirekte Auswirkungen auf den Krypto-Markt haben könnten. Einen Nachweis dafür, dass Patel sein Amt zum eigenen finanziellen Vorteil genutzt hat, gibt es bislang jedoch nicht.
Das Justizministerium weist entsprechende Vorwürfe zurück. In einem Schreiben an die Ethikbehörde erklärte der stellvertretende Generalstaatsanwalt William Taylor, Patel halte die geltenden Gesetze und Vorschriften zu Interessenkonflikten ein. Die verspätete Offenlegung sei auf eine Fehlkommunikation zurückzuführen.
Die korrigierten Unterlagen wurden inzwischen vom Justizministerium genehmigt. Eine Geldstrafe in Höhe von 200 US-Dollar, die bei einem erstmaligen Verstoß gegen die Offenlegungspflichten des STOCK Act vorgesehen ist, wurde bislang nicht verhängt.
Trumps Finanzoffenlegung sorgt ebenfalls für Kritik
Die Diskussion um Kash Patels verspätete Offenlegung fällt in eine Zeit, in der die Vermögensverhältnisse mehrerer Mitglieder der Trump-Regierung in den Fokus geraten sind.
Erst wenige Stunden zuvor war die finanzielle Auskunft von Donald Trump veröffentlicht worden. Aus dieser ging hervor, dass der US-Präsident Ende des Jahres 2025 unter anderem Bitcoin im Wert von mehr als 100 Millionen US-Dollar hielt sowie Strategy-Aktien handelte. Schlagzeilen machte zudem, dass er mit Krypto-Geschäften weit mehr als eine Milliarde US-Dollar verdiente.
Außerdem zeigt die Finanzoffenlegung, dass über Trumps Investmentkonten beziehungsweise seinen Trust am 8. April 2025 Käufe von 327 Einzelaktien im Gesamtwert von rund 12,8 Millionen US-Dollar erfolgten – einen Tag bevor Trump eine 90-tägige Zollpause ankündigte, die eine der stärksten Tagesrallys der vergangenen Jahrzehnte auslöste.
Trotz gesetzlicher Meldepflichten wurden diese Transaktionen erst über ein Jahr später öffentlich bekannt. Trump erklärte zwar, dass seine Investments von externen Vermögensverwaltern gesteuert würden, doch es bleibt unklar, wie unabhängig die Verwaltung tatsächlich war.
Während Patel wegen einer mutmaßlich verspäteten Offenlegung nach dem STOCK Act kritisiert wird, sehen Kritiker auch bei Trumps Finanzoffenlegung Fragen nach Transparenz, mögliche Interessenkonflikte und Verstöße gegen Ethikvorschriften. Sie fordern weitere Untersuchungen sowie strengere Regeln für den Aktienhandel hochrangiger Regierungsbeamter, um potenzielle Interessenkonflikte und den Verdacht auf Insiderhandel künftig zu vermeiden.