EU will Krypto-Sanktionen gegen Russland auf Drittstaaten ausweiten
Am Dienstag dieser Woche hat die Europäische Kommission das 21. Sanktionspaket gegen Russland angekündigt, das unter anderem weitere Maßnahmen gegen russische Krypto-Dienstleister sowie deren mutmaßliche Unterstützer aus Drittstaaten vorsieht. Damit soll der zunehmenden Krypto-Nutzung des Landes Steine in den Weg gelegt werden.
Von Stefan
Russland hat in den vergangenen Jahren – auch als Reaktion auf die westlichen Sanktionen im Zuge des Ukrainekriegs – die Infrastruktur und rechtlichen Grundlagen geschaffen, um Bitcoin und andere Kryptowährungen für internationale Zahlungen zu nutzen. So werden beim Ölhandel mit Nicht-EU-Ländern zunehmend Bitcoin und Stablecoins als Zahlungsalternative eingesetzt.
In einem Bericht von Alexander Browder wird zudem die wachsende Bedeutung des Rubel-basierten Stablecoins A7A5 sowie dessen Verbindung zu Russland-nahen Unternehmen in Kirgisistan und Zentralasien beschrieben, über die Russland nach Einschätzung westlicher Behörden Zahlungen außerhalb des westlichen Finanzsystems abwickeln soll.
Während sich die EU-Sanktionen zunächst gegen russische Banken und einzelne sanktionierte Personen richteten, gerieten inzwischen zunehmend internationale Zahlungs- und Handelsnetzwerke in den Fokus der Maßnahmen. Neben Banken betrifft dies insbesondere Krypto-Börsen, Strukturen rund um Rubel-basierte Stablecoins wie A7A5 sowie andere Krypto-Dienstleister, die Russland nach Auffassung der EU bei grenzüberschreitenden Transaktionen unterstützen.
Im 20. Sanktionspaket wurden erstmals umfassende Transaktionsverbote gegen russische Krypto-Dienstleister beschlossen. Nun will die EU auch gegen deren mutmaßliche Unterstützer in Drittstaaten vorgehen.
Weitere Maßnahmen gegen Finanz- und Krypto-Sektor
Mit dem 21. Sanktionspaket der Europäischen Union gegen Russland seit Beginn des Ukrainekriegs sollen insgesamt rund 170 Personen oder Organisationen zusätzlich auf die Sanktionsliste gesetzt werden.
Die Maßnahmen umfassen neue Beschränkungen im russischen Außenhandel, die insbesondere den Energiesektor (Ölhandel, kritische Infrastruktur und Schattenflotte), militärisch relevante Güter (Drohnen und Rohstoffe) sowie erstmals auch Fischereierzeugnisse betreffen.
Darüber hinaus sollen die bereits bestehenden Sanktionen gegen den russischen Finanz- und Krypto-Sektor ausgeweitet werden. Nach Angaben von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Kaja Kallas, sollen unter anderem:
- Vermögenswerte von fast 90 Banken eingefroren werden,
- Transaktionsverbote für 31 weitere russische Banken gelten,
- Transaktionen auf 11 Krypto-Plattformen untersagt werden
- sowie weitere Banken und Krypto-Unternehmen in Drittländern ins Visier genommen werden.
Wir werden zudem unser Verbot für Krypto-Asset-Dienste gegenüber bestimmten Drittländern verschärfen, weitere Personen und Unternehmen auf die Sanktionsliste setzen und Transaktionen auf 11 Krypto-Plattformen verbieten.
Kaja Kallas, Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik
EU nimmt erstmals Drittstaaten ins Visier
Bemerkenswert ist vor allem die erstmalige Ausweitung der Krypto-Sanktionen auf bestimmte Drittländer. Nach Auffassung der EU sollen auch Unternehmen außerhalb Russlands mit sanktionierten russischen Personen oder Organisationen zusammengearbeitet oder die bestehenden Sanktionen umgangen haben.
Zum ersten Mal werden wir die Möglichkeit eines vollständigen Verbots von Krypto-Dienstleistungen in Drittländern einführen. Das wird sich als abschreckend für Länder erweisen, die Plattformen hosten, die Russland bei der Umgehung unserer Sanktionen unterstützen.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission
Noch ist unklar, welche Banken und Krypto-Plattformen konkret vom 21. Sanktionspaket betroffen sein werden. Die entsprechenden Anhänge wurden bislang nicht veröffentlicht.
Naheliegend erscheint jedoch, dass sich die Maßnahmen gegen Plattformen und Netzwerke richten könnten, die bereits in früheren EU-, britischen oder US-amerikanischen Sanktionsmaßnahmen aufgeführt wurden oder mit diesen in Verbindung stehen. Dazu zählen unter anderem Garantex, Grinex, Meer.kg, Old Vector LLC (Emittent des Stablecoins A7A5), A7 (das Zahlungsnetzwerk hinter A7A5) sowie weitere Krypto-Dienstleister aus Kirgisistan und Zentralasien. Eine Bestätigung hierfür liegt derzeit jedoch nicht vor.
Die geplanten Maßnahmen zeigen jedoch, dass die EU ihren Fokus zunehmend auf Krypto-Dienstleister richtet und damit offenbar den Druck auf die internationale Infrastruktur zur Abwicklung russischer Zahlungen erhöhen sowie die Nutzung von Kryptowährungen zur Umgehung bestehender Sanktionen weiter einschränken möchte.
Eine vollständige Unterbindung von Transaktionen über zensurresistente Peer-to-Peer-Netzwerke wie Bitcoin ist jedoch technisch nicht möglich. Russlands Präsident Wladimir Putin erklärte selbst Ende 2024 auf der Konferenz „Russia Calling!“, dass niemand Bitcoin verbieten kann.
Seit Mittwoch dieser Woche befassen sich die EU-Botschafter nun mit dem vorgeschlagenen 21. Sanktionspaket. Ob die Maßnahmen tatsächlich verabschiedet werden, hängt jedoch von der Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten ab.