Wie verwahre ich meine Coins? Diese Frage sollte sich jeder stellen, der sich zum Kauf von Bitcoin entschieden hat. Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten der Aufbewahrung – von Hot-Wallets über Hardware-Wallets bis hin zur Lagerung bei einem Dienstleister wie einer Krypto-Börse. Wie sicher sind die jeweiligen Methoden und für wen ist was am besten geeignet?

Bitcoin ist ein Vermögenswert, der den Haltern eine Vielzahl an Vorteilen bietet. Ein ganz zentrales Unterscheidungsmerkmal zu anderen Kapitalformen ist es, nicht auf Mittelsmänner angewiesen sein zu müssen. Bitcoin ermöglicht es den Menschen, ihre eigene Bank zu sein. Dafür gilt es, die Coins in Selbstverwahrung zu nehmen.

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Der bekannte Leitsatz „Not your keys, not your coins“ sagt aus, dass man die Bitcoin nur wirklich selbst besitzt, wenn man die Kontrolle über den privaten Schlüssel hat. Für Besitzverhältnisse, die außerhalb des Netzwerks geregelt sind, ist Bitcoin an sich blind.

Mit der Selbstverwahrung geht Eigenverantwortung einher – und es können fatale Fehler passieren. Dies wird unter anderem deutlich durch die Schreckensgeschichte der Person, die vergeblich auf der Müllkippe nach der Festplatte mit dem Zugang zu den Bitcoin sucht.

Einige Bitcoin-Halter, die lediglich von einem steigenden Kurs profitieren wollen, lassen ihre Coins deshalb lieber bei einem Dienstleister liegen. Die Zusammenbrüche großer Krypto-Börsen wie Mt.Gox oder FTX haben aber auch gezeigt, wie gefährlich es sein kann, die Kontrolle an Dritte abzugeben.

Jeder Bitcoin-Besitzer sollte sich deshalb genau mit den verschiedenen Verwahrmöglichkeiten auseinandersetzen und die jeweiligen Risiken abwägen, um die für sich selbst am besten geeignete Methode herauszufinden.

1. Coins bei der Börse liegen lassen

Die meisten Privatanleger kaufen Bitcoin über eine Börse. Ist der Kauf erfolgt, so verwahrt der Dienstleister in aller Regel zunächst die Coins. Wer es sich einfach machen möchte, der kann seine BTC in den Händen der Börse belassen.

Doch Krypto-Werte sind – im Gegensatz zu Aktien, ETFs oder anderen Wertpapieren – kein Sondervermögen. Das bedeutet, dass die Coins der Kunden bei einer Pleite des Dienstleisters Teil der Insolvenzmasse werden können.

Im Bitcoin-Kosmos ist es schon häufiger passiert, dass Börsen geprellte Kunden hinterlassen haben:

Im Jahr 2014 kollabierte beispielsweise die damals größte Bitcoin-Exchange Mt.Gox, nachdem es mehrere Hacks gegeben haben soll. Diejenigen, die ihre Coins bei der Börse gehalten haben, warten zum Teil noch bis heute auf eine Entschädigung, die nur einen Bruchteil der verlorenen BTC ausmacht.

Und vor weniger als drei Jahren sorgte die Pleite der Krypto-Exchange FTX für Unruhen am Markt. Die Börse, die zu den drei größten gehörte und als sicher galt, veruntreute Kundengelder. Als die Nutzer begannen, aus Misstrauen ihre Coins abzuziehen, wurde FTX zahlungsunfähig. Auch hier wurden viele Kunden geprellt.

Diese Beispiele zeigen, dass selbst etablierte Börsen wie FTX, die einen guten Draht zur US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hatten, jederzeit in sich zusammenfallen können. Und selbst wenn eine Krypto-Börse verantwortungsbewusst mit den Kundengeldern umgeht, stellt sie immer ein attraktives Ziel für Angreifer dar.

Außerdem können sich Hacker unter Umständen auch Zugang zu den Accounts von Privatpersonen verschaffen und sich dann die dort gehaltenen Coins selbst auszahlen. Da Bitcoin-Transaktionen nicht rückgängig gemacht werden können, besteht auch über diesen Winkel das Risiko eines Totalverlustes.

Dennoch: Für kleinere Beträge und für den Einstieg ist es durchaus eine legitime Option, auf die Fremdverwahrungsoption einer Börse zurückzugreifen. Dabei sollte aber unbedingt auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Wähle einen vertrauenswürdigen und (in der EU) regulierten Dienstleister aus.
  • Stelle sicher, dass dein eigener Account mit 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) gesichert ist.

Überdies empfiehlt es sich, eine Börse mit Auszahlungsoption zu nutzen. Denn wenn das Bitcoin-Vermögen irgendwann einen großen Wert hat, sollte es nahtlos möglich sein, aus Sicherheitsgründen in die Selbstverwahrung zu wechseln.

Der bekannte deutsche Neo-Broker Trade Republic lässt beispielsweise keine Abhebungen der Krypto-Bestände zu. Auch wenn dies das Risiko eines Hacks des eigenen Accounts minimiert, müssten die Coins für einen Wechsel der Verwahrungsmethode verkauft und woanders wieder eingekauft werden.

Info

In Deutschland sind Gewinne mit Bitcoin und Co. nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Verkauft man jedoch seine Coins, um sie mit einem anderen Dienstleister zurückzukaufen, um die Selbstverwahrung angehen zu können, besteht das Risiko, dass es eine Steueränderung gibt und die Kursgewinne des Bestandes nie wieder steuerfrei werden.

Für diejenigen, die erst einmal ihre Coins bei einer etablierten und regulierten Börse liegen lassen wollen, ohne sich die Option eines reibungslosen Wechsels in die Selbstverwahrung zu nehmen, empfiehlt Blocktrainer.de die BaFin-regulierte Krypto-Börse Bitvavo.

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2. Börsengehandelte Produkte (ETFs/ETPs)

Schon lange Zeit vor der vielbeachteten Zulassung der Bitcoin-Spot-ETFs in den USA waren ähnliche Anlageprodukte in Deutschland handelbar. Die UCITS-Richtlinie der Europäischen Union erlaubt zwar nicht, dass ETFs nur ein Asset abbilden, dafür gibt es aber Bitcoin-ETPs – oder konkreter: ETNs und ETCs.

Die hierzulande kaufbaren Bitcoin-ETPs bilden – so wie die US-amerikanischen Bitcoin-Spot-ETFs – eins zu eins den Bitcoin-Kurs ab. Rechtlich betrachtet sind sie aber Schuldverschreibungen und daher kein Sondervermögen. Es gilt darauf zu achten, dass die Anlageprodukte mit „physischen“ Bitcoin gedeckt sind.

Börsengehandelte Produkte sind grundsätzlich eine bequeme Möglichkeit, um am Bitcoin-Kurs zu partizipieren, ohne sich Gedanken um die Aufbewahrung machen zu müssen. Ein Vorteil ist, dass für den Kauf in der Regel ein normaler Aktien-Broker ausreicht und kein Konto bei einer Krypto-Börse eröffnet werden muss.

Wie auch bei der Verwahrung über eine Börse besteht bei ETPs das Kontrahentenrisiko. Dieses dürfte nur niedriger ausfallen, wenn es sich beispielsweise um den Bitcoin-ETP des Vermögensverwalters BlackRock handelt – selbst wenn dieser die Coins von der Krypto-Exchange Coinbase verwahren lässt.

Börsengehandelte Bitcoin-Fonds haben jedoch einen erheblichen Nachteil – und zwar die Verwaltungsgebühren. Ab dem 1. Januar 2026 werden im Falle des europäischen Bitcoin-ETPs von BlackRock 0,25 % des Anlagekapitals pro Jahr abgezogen.

Da sich die Verwaltungsgebühr anhäuft, werden ETP-Anleger bei jährlichen Kosten von 0,25 % nach 40 Jahren fast 10 % weniger haben, als wenn sie einfach Bitcoin normal gekauft hätten. Oftmals liegen die Gebühren von Bitcoin-ETNs und -ETCs sogar noch deutlich höher.

3. Hot-Wallets

Der schnellste und günstigste Weg, die Selbstverwahrung von Bitcoin anzugehen, sind sogenannte „Hot-Wallets“. Mit einer einfachen Smartphone-App lassen sich spielend leicht eine Bitcoin-Wallet und der dazugehörige private Schlüssel generieren.

Den privaten Schlüssel, das sind 12 oder 24 Wörter, der zur Wiederherstellung der Wallet nötig ist, gilt es unbedingt an einem sicheren Ort aufzubewahren. Sollte nämlich das Smartphone abhandenkommen und das Backup nicht vorhanden sein, so ist der Zugang zu den Coins für immer verloren.

Hot-Wallets bieten jedoch nicht die maximale Sicherheit. Da sie durchgängig mit dem Internet verbunden sind und der private Schlüssel auf einem Gerät erzeugt wird, das von Viren befallen sein kann, besteht immer eine nicht auszuschließende Gefahr, dass sich eine unbefugte Person Zugang zu den Coins verschafft.

Für kleinere bis mittelgroße Beträge, die man ohne schlechtes Gewissen auch im eigenen Geldbeutel herumtragen würde, sind solche Hot-Wallets auf dem Smartphone aber durchaus geeignet – vor allem auch, um flexibel eingesetzt zu werden.

Bei der Auswahl einer Hot-Wallet empfiehlt es sich, auf aktiv entwickelte Open-Source-Projekte zurückzugreifen, die viele Nutzer bereits getestet haben. Die Smartphone-Apps Blue Wallet oder Blockstream Green sind gut etablierte Hot-Wallets.

Für diejenigen, die gerne einen Bitcoin-Broker mit einer integrierten, selbstverwalteten Hot-Wallet nutzen möchten, empfiehlt Blocktrainer.de den Dienstleister Coinfinity. Über den österreichischen Broker ist es spielend leicht, Bitcoin via Überweisung zu kaufen, die anschließend in der Hot-Wallet der App landen.

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4. Hardware-Wallets

Hardware-Wallets sind die Königsklasse der Verwahrung von Bitcoin. Die spezialisierten Geräte, die meist optisch einem USB-Stick ähneln, sorgen für die maximale Sicherheit bei dem Prozess, die privaten Schlüssel in die eigene Hand zu nehmen.

Der zentrale Vorteil ist, dass die privaten Schlüssel auf der Hardware-Wallet generiert werden, wodurch sichergestellt ist, dass sie nicht mit dem Internet in Berührung kommen. Für größere Beträge ist dieses Level an Sicherheit unerlässlich.

Transaktionen lassen sich überdies nur durch die Bestätigung am physischen Gerät auslösen. Da die privaten Schlüssel offline gespeichert sind und nur Bitcoin verschickt werden können, wenn die Hardware-Wallet mit dem Internet verbunden wird, spricht man auch von sogenannten Cold-Wallets – in Abgrenzung zu den Hot-Wallets.

Zwischen Hardware-Wallets gibt es aber große Unterschiede. Auf folgende drei Merkmale gilt es besonders zu achten:

  • Open-Source, damit im Code keine Hintertüren versteckt sind.
  • Secure-Element, um sicherzustellen, dass die privaten Schlüssel nicht ausgelesen werden können.
  • Bildschirm, damit Betrag und Empfangsadresse final abgeglichen werden können, um zu merken, wenn eine kompromittierte Software unbemerkt Daten austauscht.

Blocktrainer.de empfiehlt die Hardware-Wallet Bitbox02 in der Bitcoin-only-Edition.

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Sicheres Backup

Bei der Bitcoin-Selbstverwahrung steht und fällt alles mit dem privaten Schlüssel, der als Backup dient. Bei Verlust oder Beschädigung der Hardware-Wallet oder des Gerätes mit der Hot-Wallet wäre der Zugriff auf die Coins ansonsten für immer verloren.

Deshalb empfiehlt es sich, die 12 oder 24 Wörter separat aufzubewahren. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten die Wörter in Stahl geprägt werden, sodass das Backup sogar vor einem Hausbrand oder anderen Katastrophen geschützt ist. Genau für dieses Sicherheitslevel gibt es Stahl-Wallets wie den Seedor.

Die Komplettlösung

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  • Intuitive Handhabung
  • Manipulationssicherer Verschluss
  • „All-Inclusive“-Starter-Set
  • Beliebige Informationen sichern (z. B. Passphrasen)
  • Mehr als vier Buchstaben pro Wort
  • Scheiben relativ leicht austauschbar
  • Vergleichsweise teurer Einstiegspreis
  • Bei mehreren Backups günstiger (69 € für eine Kapsel)
  • Mengenrabatt möglich
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Tipps für Profis

Um die Selbstverwahrung via Hardware-Wallet noch sicherer zu machen, ist es möglich, zusätzlich zu dem klassischen privaten Schlüssel noch eine Passphrase zu aktivieren. Das ist quasi ein 25. Wort, das man komplett frei selbst gestaltet.

Sollte eine unbefugte Person nämlich das Backup finden beziehungsweise entwenden, kann sie ohne diese Passphrase nichts mit der Wallet anfangen.

Dieses 25. Wort gilt es jedoch, sich unbedingt gut zu merken und gegebenenfalls an einem separaten Ort sicher aufzubewahren. Denn auch bei Verlust der Passphrase wäre natürlich der Zugang zu den Coins verloren.

Eine andere Möglichkeit wäre, das Backup selbst aufzuteilen, damit die 24 Wörter nicht auf einen Schlag in die Hände einer unbefugten Person geraten können.

Überdies gibt es noch technisch anspruchsvolle Mechanismen, um den Zugang zu den Coins zu erschweren, wie Timelock und Multisig.

Coins versichern

Grundsätzlich empfiehlt es sich als Bitcoin-Besitzer, der seine Coins selbst verwahrt, nicht zu viele Menschen davon wissen zu lassen. Denn hin und wieder kommt es vor, dass Personen mit einem der Öffentlichkeit bekannten, größeren Bitcoin-Vermögen zu Hause überfallen werden.

Die naheliegendste Option, sich gegen diese Art von Diebstahl der Coins zu schützen, wäre es, sich so aufzustellen, dass man in seinen eigenen vier Wänden gar nicht auf seine Bitcoin zugreifen kann. Möchte man die Bitcoin langfristig halten, so ist dies auch ohnehin nicht notwendig.

Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man sich aber auch für den Fall eines Diebstahls der Coins absichern. Der Dienstleister Bitsurance ermöglicht es, Coins bis zu einem Gegenwert von 100.000 Euro gegen Feuer, Wasserschäden oder räuberische Erpressung zu versichern.

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Bitsurance versichert bis zu 100.000 Euro an Bitcoin-Vermögen auf Hardware-Wallets gegen Feuer, Wasserschäden und räuberische Erpressung.

Ein individueller Weg

Bei der Bitcoin-Aufbewahrung gibt es grundsätzlich kein Richtig oder Falsch. Jeder sollte Bitcoin so nutzen, wie es ihm am besten gefällt – auch wenn das bedeutet, dass man dabei nicht in den Genuss der Möglichkeit kommt, seine eigene Bank zu sein.

Hardware-Wallets sind unter dem Strich die mit Abstand sicherste Methode, Bitcoin zu verwahren – insofern dabei alles beachtet wird. Die Geräte haben sich zudem in den vergangenen Jahren von komplizierten Bastelprojekten für Internet-Nerds zu einfachen und nutzerfreundlichen Anwendungen entwickelt.

Blocktrainer.de ermutigt Bitcoin-Nutzer deshalb dazu, den gar nicht allzu komplizierten Schritt in Richtung Selbstverwahrung und Eigenverantwortung zu gehen – und das mit maximaler Sicherheit.

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Tristan

Über den Autor: Tristan

Tristan ist der Chefredakteur bei Blocktrainer.de. Als studierter Volkswirt sammelte er auch außerhalb des Bitcoin-Space journalistische Erfahrungen. Seit 2020 beschäftigt sich Tristan aktiv mit Bitcoin, in den Jahren zuvor schon mit libertärer Wirtschaftstheorie.

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