Bitcoin bleibt beim Altersvorsorgedepot außen vor
Das Altersvorsorgedepot soll kommen
Die deutsche Regierung arbeitet an der Reform der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge. Die unbeliebte Riester-Rente soll abgelöst werden und eine neue Option hinzukommen. Durch das private Altersvorsorgedepot sollen die Bürger staatlich gefördert am Kapitalmarkt aktiv werden können.
Die Risiken werden – anders als bei Garantieprodukten – von den Sparern selbst getragen. Dafür ist die potenzielle Rendite durch die Investition in Aktien-ETFs oder Ähnliches um ein Vielfaches höher als bei den Garantieprodukten, die weiterhin staatlich gefördert werden sollen.
Am 17. Dezember wurde der Entwurf vom Kabinett beschlossen. Dieser muss noch durch den Bundestag und den Bundesrat, sodass das damals vom ehemaligen Finanzminister Christian Lindner angestoßene Altersvorsorgedepot wie geplant zum 1. Januar 2027 Realität werden kann.
Wir haben heute die Reform der privaten Altersvorsorge und Eckpunkte für die Frühstart-Rente auf den Weg gebracht. Unser Ziel ist: Wir wollen eine private Altersvorsorge für alle Generationen und für alle Einkommen.
Lars Klingbeil, Bundesfinanzminister, am 17.12.25
Die Einzelheiten
Das Altersvorsorgedepot soll mit bis zu 480 Euro pro Jahr bezuschusst werden. Für bis zu 1.200 Euro gibt es eine staatliche Zulage von 30 %, die ab dem Jahr 2029 auf 35 % steigen soll. Bei zusätzlichen 600 Euro beträgt die Förderung 20 Cent pro eingezahltem Euro. Insgesamt werden jährliche Beiträge bis zu 1.800 Euro gefördert, während bis zu 6.840 Euro pro Jahr eingezahlt werden dürfen.
Innerhalb des Depots fallen keine Kapitalertragssteuern an, sodass das gesamte Geld bis zum Renteneintritt für die Bürger „arbeiten“ kann. Bei der Entnahme greift dann der persönliche Einkommenssteuersatz. Möchte man sich das Geld verfrüht auszahlen lassen, so müssen alle Förderungen sowie die steuerlichen Vorteile zurückbezahlt werden, sofern es sich um eine „schädliche Verwendung“ handelt.
Die für das Altersvorsorgedepot zugelassenen Anlagen sind insbesondere ausgewählte:
- aktiv gemanagte Fonds
- ETFs
- Euro-Anleihen
Fonds und ETFs sind laut dem Gesetzentwurf nur bis zur Risikoklasse 5 zulässig. Derweil sollen nur bestimmte, in Euro denominierte Anleihen gekauft werden können – etwa von Staaten des Euroraums oder Gemeinden. Das geht aus dem Referentenentwurf hervor.
Inwieweit die Bürger innerhalb des Altersvorsorgedepots Selbstentscheider sein können, hängt von dem Vertrag mit dem jeweiligen, zertifizierten Anbieter ab.
Für diejenigen, die wenig Erfahrung am Kapitalmarkt haben und keine Anlageentscheidungen selbst treffen wollen, soll ein Standardprodukt mit auf 1,5 % gedeckelten Kosten angeboten werden.
Bitcoin und Krypto bleiben außen vor
Über das Altersvorsorgedepot wird es nicht möglich sein, in Bitcoin oder Kryptowährungen zu investieren – und das auch nicht über börsengehandelte Produkte. In der EU sind nämlich nur Krypto-ETNs oder -ETCs handelbar, da die UCITS-Richtlinie verbietet, dass ein ETF nur aus einem Asset besteht.
ETNs oder ETCs sind rechtlich betrachtet Schuldverschreibungen. Trotzdem können sie eins zu eins mit Krypto-Assets gedeckt sein. Bei ETFs hingegen haben die Halter einen Anspruch auf den zugrundeliegenden Vermögenswert.
Aktien-ETFs, die sich aus Krypto-Unternehmen zusammensetzen, sind wegen der hohen Risikoklasse nicht zugelassen. Und selbst wenn es hier – so wie in den USA – irgendwann UCITS-konforme Bitcoin-ETFs geben sollte, würden diese aus demselben Grund nicht Teil des Depots werden können.
Da über das Altersvorsorgedepot keine Einzelaktien gekauft werden können, wird es auch nicht möglich sein, über Aktien von „Bitcoin Treasury Companies“ wie Strategy an dem potenziellen Erfolg der Anlageklasse zu partizipieren. Dies geht nur in geringem Ausmaß über ETFs wie MSCI World oder Nasdaq 100, in denen Strategy enthalten ist.
Deutschland verpasst den Zug?
In anderen Ländern – wie den USA – gibt es bereits seit Jahrzehnten staatlich begünstigte, private Altersvorsorgedepots. Die Vereinigten Staaten setzen auf die sogenannten 401(k)-Pläne, bei denen die Bürger eine große Auswahl haben. Innerhalb der Ansparphase können die US-Bürger einen Teil ihres Bruttoeinkommens einzahlen und in verschiedenste Sachwerte investieren, ohne dass vor der Entnahme Kapitalerträge versteuert werden müssen.
Der große Finanzdienstleister Fidelity ermöglicht seinen Kunden schon seit dem Jahr 2022, über ihren 401(k)-Plan in Bitcoin direkt zu investieren. Im August dieses Jahres unterzeichnete zudem US-Präsident Donald Trump ein Dekret, mit dem Ziel, Hürden abzubauen, die bislang verhindert haben, dass alternative Anlagen wie Kryptowährungen vermehrt Einzug in die steuerlich begünstigten Rentenpläne erhalten.
Das US-amerikanische Konzept ist dem geplanten Altersvorsorgedepot hinsichtlich der Auswahlmöglichkeiten deutlich überlegen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die größte Volkswirtschaft der Welt einen weitaus liberaleren Ansatz verfolgt als Deutschland. Die Trump-Regierung hat sich überdies zum Ziel gesetzt, die „Bitcoin-Supermacht“ zu werden, und setzt seither auf eine strategische Bitcoin-Reserve.
In Deutschland hingegen ist die Politik der Anlageklasse gegenüber eher kritisch eingestellt. Nichtsdestotrotz ist die Tatsache, dass über das Altersvorsorgedepot nicht in Kryptowährungen investiert werden darf, wohl vielmehr auf die für Deutschland typisch strengen Regeln als auf Diskriminierung zurückzuführen. Denn auch Gold-ETCs sind aus denselben Gründen nicht zulässig.
Selbst der ehemalige Finanzminister Christian Lindner, der die Idee des Altersvorsorgedepots in den Mittelpunkt rückte und sich zeitgleich im Wahlkampf für Bitcoin und Kryptowährungen starkmachte, erteilte Krypto-Assets bei seinem Plan des staatlich geförderten Depots ebenfalls eine Absage. Er verfolgte zwar einen liberaleren Ansatz, bei dem auch Einzelaktien enthalten sein sollten, aber auch bei seiner Vision blieben Bitcoin und Co. explizit außen vor.
Unter dem Strich ist ein staatlich begünstigtes Altersvorsorgedepot nur bedingt hilfreich. Bei einer Förderung von bis zu 35 % auf den eingezahlten Betrag ist man zwar vorerst um diese Prozentzahl voraus, doch dieser Vorsprung kann schnell schwinden, wenn die zulässigen Anlagen über die Zeit eine schlechtere Rendite erwirtschaften als die Alternativen.
In den vergangenen Jahren konnte Bitcoin stärker zulegen als andere Anlageklassen wie Aktien oder Anleihen – und das so deutlich, dass die vorgesehene Förderung des geplanten Altersvorsorgedepots daran absolut gar nichts geändert hätte. Dabei wären Sparer zudem in den Genuss einer deutlich höheren Flexibilität gekommen, da sie ihr Geld jederzeit anderweitig hätten einsetzen können, ohne sanktioniert zu werden, und sie sich aus finanzieller Sicht nicht die Option des Auswanderns erschwert hätten. Gewinne mit Bitcoin und Kryptowährungen sind laut aktuellem Steuerrecht zudem nach mehr als einem Jahr Haltedauer sogar komplett steuerfrei.