China bekräftigt „Krypto-Verbot“ und nimmt Stablecoins ins Visier
Koordiniert gegen illegale Finanzaktivitäten
Am 28. November 2025 hielt die chinesische Zentralbank in Peking ein Koordinierungstreffen zur Bekämpfung von spekulativem Handel und illegalen Aktivitäten mit Kryptowährungen ab. Anwesend waren hochrangige Vertreter von insgesamt 13 wichtigen Behörden, darunter Polizei, oberste Justiz, Cyberspace-Regulierung, Finanzaufsicht und Wirtschaftsministerien.
Die Zentralbank lobte die „konsequente Umsetzung“ der 2021 beschlossenen Anti-Krypto-Maßnahmen, die die grundlegende rechtliche und regulatorische Basis für Chinas Umgang mit Bitcoin und Co. darstellen. Dennoch würden die Spekulation und die damit verbundenen rechtswidrigen Delikte mit digitalen Assets zuletzt wieder ansteigen, heißt es in dem Beschluss der Sitzung.
Zudem bekräftigt der Beschluss erneut die Rechtslage zum Handel, die offiziell seit dem 15. September 2021 gilt:
- Kryptowährungen sind keine gesetzlichen Zahlungsmittel, und es besteht keine Akzeptanzpflicht.
- Sie dürfen nicht als Währung im Markt zirkulieren oder genutzt werden.
- Geschäfte damit gelten als illegale Finanzaktivitäten.
China betrachtet auf dem Festland weiterhin fast alle Krypto-Aktivitäten – mit Ausnahme des rein privaten Besitzes – als illegal, einschließlich Handel, Werbung, Zahlungsabwicklung und Dienstleistungen. Auch das Mining wurde in einem zusätzlichen Beschluss offiziell stark eingeschränkt beziehungsweise untersagt – dazu später mehr.
Bewertung von Stablecoins
Mit dem aktuellen Beschluss haben die chinesischen Regulierungsbehörden die Verbotslinie aus dem Jahr 2021 bestätigt, aber auch erweitert. Während der Fokus damals auf Bitcoin, Handel und Mining – teilweise im Zusammenhang mit Klimazielen und dem Eindämmen des damals starken Krypto-Booms – lag, wurden nun speziell Stablecoins ins Visier genommen und als zentraler Risikofaktor eingestuft.
Die Behörden warnen, dass Stablecoins:
- die AML/KYC-Anforderungen nicht erfüllen
- und für Geldwäsche, Betrug und illegale Kapitalflüsse – auch grenzüberschreitend – genutzt werden könnten.
Stablecoins gelten für die Regulierungsbehörden eindeutig als „Form virtueller Währung“ und werden daher nicht gesondert reguliert, sondern genauso wie andere Krypto-Assets behandelt: Sie sind somit ebenfalls vollständig verboten.
Es gibt bislang keinen inländischen Lizenzierungsrahmen für Yuan-basierte Stablecoins oder entsprechende Unternehmen. Das einzige offiziell zugelassene digitale Geld im Inland ist die eigene Zentralbankwährung, der e-CYN.
Eine Wirtschaftsbehörde hatte im Sommer zwar auf Chancen für chinesische Unternehmen hingewiesen und die Einführung Yuan-basierter Stablecoins vorgeschlagen, um finanzielle Innovationen und die internationale Bedeutung des Yuan zu fördern sowie die Dominanz US-Dollar-basierter Coins zu reduzieren. Dies sollte jedoch zunächst in der chinesischen Sonderverwaltungszone Hongkong erprobt werden. Dort sind Kryptowährungen nicht verboten; es gibt lizenzierte Handelsplattformen und seit dem 1. August gilt auch eine neue Stablecoin-Gesetzgebung.
Anweisungen an die Behörden
In dem aktuellen Beschluss für das chinesische Festland werden keine neuen Rechtsvorschriften eingeführt. Das grundsätzliche Verbot bleibt unverändert. Die Regulierungsbehörden wurden jedoch angewiesen, die restriktive Politik weiter strikt durchzusetzen und illegale Finanzaktivitäten im Krypto-Bereich konsequent, koordiniert und kompetent zu bekämpfen.
Zudem sollen die regulatorischen Rahmenbedingungen verbessert und Informations- und Geldströme stärker überwacht werden. Ziel sei die Wahrung der wirtschaftlichen und finanziellen Stabilität sowie der Schutz des Vermögens der Bevölkerung, betont die Zentralbank.
Demnach zeigt das Verbot von Bitcoin und nun auch explizit von Stablecoins, dass Kryptowährungen in den Augen der chinesischen Regierung erhebliche Risiken bergen: Sie können die staatliche Kontrolle über Geldflüsse erschweren, ermöglichen alternative Machtstrukturen und gelten damit als Gefahr für Wirtschaft, Finanzsystem und Gesellschaft.
Kein direkter Bezug auf Bitcoin-Mining
Bitcoin-Mining wurde in dem aktuellen Beschluss jedoch nicht erwähnt. Auch im „Verbotsjahr“ 2021 gab es zunächst keine direkte Erwähnung des Minings. In dem Dokument vom 15. September wurde es lediglich als ein Bestandteil der zu überwachenden Krypto-Aktivitäten aufgeführt.
Am 24. September 2021 folgte jedoch ein weiterer Beschluss, der das Mining in das Zentrum der Debatte rückte. Um Risiken durch hohen Energieverbrauch vorzubeugen und Klimaziele zu erreichen, wurden neue – auch nachhaltige – Mining-Projekte verboten. Bestehende Anlagen wurden streng von anderen großen Stromverbrauchern abgegrenzt, massiv eingeschränkt und sollten schrittweise stillgelegt werden.
Zwar musste China danach seine einstige Hashrate-Dominanz an die USA abgeben, das Land blieb jedoch trotz der Einschränkungen bis heute ein bedeutender Standort – im Oktober laut Hashrate-Index mit rund 14 % der globalen Rechenleistung.
Umso bemerkenswerter ist, dass im jüngsten Regulierungsgipfel – im Beschluss vom 29. November 2025 – Mining kein einziges Mal Erwähnung findet.
Es ist denkbar, dass erneut ein gesonderter Beschluss zum Mining folgt, der die restriktive Rechtslage bestätigt. Möglich ist jedoch ebenso, dass die Behörden ihren Fokus stärker auf finanzielle Risiken als auf Energiefragen verlagern – oder dass die Vorteile des Minings erkannt wurden und einzelne Aktivitäten stillschweigend toleriert werden. Diese Annahme stützen mehrere Branchenberichte:
- Laut Recherchen des Unternehmers und Umweltaktivisten Daniel Batten kooperieren lokale Regierungsbeamte – insbesondere in der Inneren Mongolei – mit kleinen Mining-Unternehmen, um Stromnetze zu stabilisieren, nachhaltige Überschussenergie zu verwerten und die lokale Wirtschaft zu beleben. Teilweise wird die Abwärme der ASICs auch für verschiedene Heizprozesse genutzt.
- Weitere Medienberichte bestätigen auch erhöhte Mining-Aktivitäten durch private Miner und Unternehmen mit günstigem Strom in einigen energiereichen chinesischen Provinzen, wie Xinjiang oder Sichuan.
- Die Forschung, Entwicklung, Herstellung und der Verkauf von Mining-Hardware sind in China weiterhin erlaubt. Die Verkaufszahlen der ASIC-Hersteller sprechen für eine zunehmende Mining-Tätigkeit in China: Während Canaan – der weltweit zweitgrößte Hersteller von Mining-Hardware – im Jahr 2022 nur 2,8 % seiner Gesamteinnahmen in China erzielte, waren es im vergangenen Jahr bereits mehr als 30 % – im zweiten Quartal 2025 angeblich sogar mehr als die Hälfte.
Die Entwicklung des Minings in China zeigt, dass ein vollständiges Verbot dieser profitablen Branche selbst dort schwer realisierbar sein dürfte. Wenn ein nachhaltiger Nutzen vorhanden ist oder starke wirtschaftliche Anreize bestehen, scheint die chinesische Politik flexibel zu reagieren. Während Kryptowährungen, einschließlich Stablecoins, strikt aus dem inländischen Handel und dem Finanzsystem Festlandchinas ferngehalten werden, ist es durchaus vorstellbar, dass die Maßnahmen gegen das Mining allmählich gelockert werden könnten.