Bundeskabinett beschließt Haushaltsentwurf mit Änderung der Krypto-Steuer
Der Haushaltsentwurf, laut dem Bitcoin und Kryptowährungen künftig wie Aktien besteuert werden sollen, wurde heute vom Bundeskabinett abgesegnet. Damit ist das Ende der Haltefrist einen großen Schritt näher gerückt. Klingbeil äußerte sich zu den Plänen am Nachmittag auf der Bundespressekonferenz.
Am Freitag vergangener Woche wurde durch den „Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027“ schwarz auf weiß ersichtlich, dass die Haltefrist bei Bitcoin- und Krypto-Gewinnen abgeschafft werden soll.
Ende April kündigte Finanzminister Lars Klingbeil im Rahmen der Eckwerte zum Haushalt 2027 zwar bereits an, dass es eine „Änderung“ der Besteuerung von Kryptowährungen geben werde. Doch erst seit dem Regierungsentwurf ist eindeutig bestätigt, dass es auf die Abschaffung der Haltefrist hinauslaufen soll.
In dem Haushaltsentwurf heißt es nämlich, dass Bitcoin und Co. künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden sollen. Dies bedeutet, dass es keine steuerfreie Haltefrist mehr geben und bei Gewinnen immer Kapitalertragsteuer zuzüglich Soli, also 26,375 %, greifen würde.
Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig ebenso seinen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie derjenige, der seinen Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuert. Gleichmäßige und nachvollziehbare Besteuerungsregelungen werden die Akzeptanz einer Reform in der Bevölkerung deutlich steigern. Daher sollen künftig für eine gerechte und nachvollziehbare Besteuerung die im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. Veräußerungsgewinne sind dann unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig. Mit diesen Änderungen wird die Reform der Kryptobesteuerung zu einer Steigerung der Steuereinnahmen führen.
Aus dem Haushaltsentwurf
Haushaltsentwurf beschlossen
Dieser Entwurf, in dem die Änderung der Krypto-Steuer mit „konkreten und modernen Vorschriften“ nur einen Teilbereich darstellt, wurde am heutigen Montag vom Bundeskabinett so abgesegnet.
Davor haben wir im Bundeskabinett den Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung bis 2030 beschlossen.
Lars Klingbeil auf der Bundespressekonferenz
Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2027, der auch die Abschaffung der steuerfreien Haltefrist für Bitcoin- & Krypto-Gewinne vorsieht, wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen. 🇩🇪📉 pic.twitter.com/iRE7j76cWv
— Blocktrainer (@blocktrainer) July 6, 2026
Finanzminister Lars Klingbeil erklärte auf der Bundespressekonferenz am Nachmittag, dass zwecks höherer Staatseinnahmen Krypto-Gewinne künftig wie Kapitaleinkünfte besteuert werden sollen.
Um die Konsolidierungsaufgabe zu bewältigen, erweitern wir auch die Einnahmebasis des Staates. Unter anderem dadurch, dass wir Krypto-Gewinne künftig genauso besteuern wie Kapitaleinkünfte.
Lars Klingbeil auf der Bundespressekonferenz
Finanzminister @LarsKlingbeil hat gerade noch einmal bestätigt, dass Krypto-Gewinne künftig so besteuert werden sollen wie Kapitaleinkünfte. 🇩🇪 pic.twitter.com/86sKqZ95az
— Blocktrainer (@blocktrainer) July 6, 2026
Laut Klingbeil soll die Steueränderung ab dem 1. Januar 2027 greifen.
Aus einem Begleitdokument geht hervor, dass im kommenden Jahr 1 Milliarde Euro durch die „Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität sowie die Einführung einer Krypto-Besteuerung“ eingenommen werden soll.
Ende April, bei der Vorstellung der Eckwerte, war noch von 2 Milliarden Euro in diesem Kontext die Rede. Woher die Halbierung dieser Zahl rührt, ist unklar.
Es liegt nämlich keine konkrete Rechnung zu dem Einnahmepotenzial durch die geplante neue Besteuerung von Kryptowährungen vor.
Krypto-Steueränderung noch nicht final
Dadurch, dass der Haushaltsentwurf jetzt angenommen wurde, ist das Ende der Haltefrist aber noch nicht ausgemachte Sache. Die geplante Änderung ist damit zwar offiziell Regierungslinie, doch das Gesetzgebungsverfahren steht noch aus.
Aktuell fehlt noch ein Referentenentwurf des Finanzministeriums. Um eine neue steuerliche Behandlung von Bitcoin und Co. rechtskräftig zu machen, müsste ein Gesetzentwurf vom Bundestag und Bundesrat angenommen werden.
Demnach steht und fällt das Vorhaben auch mit der Zustimmung der Bundestagsabgeordneten. Während schon länger bekannt ist, dass die SPD die Haltefrist abschaffen möchte, positionierte sich die Unionsfraktion eigentlich deutlich gegen einen Bruch mit der noch gültigen Systematik.
In Schreiben der CDU/CSU-Abgeordneten hieß es immer wieder, dass es „keinen Anlass“ geben würde, an der bewährten Regelung etwas zu ändern und es auch im Koalitionsvertrag nicht vereinbart sei.
Die Union stimmte kürzlich sogar gegen einen Gesetzentwurf der Grünen, der die Haltefrist abgeschafft hätte, ohne die Kategorisierung zu ändern. Die Begründung: Es würde keine Gerechtigkeitslücken schließen, sondern vielmehr neue aufreißen, wenn Kryptowährungen anders besteuert werden als Edelmetalle oder Fremdwährungen.
Es besteht also theoretisch noch die Hoffnung, dass sich CDU/CSU-Abgeordnete gegen dieses Vorhaben auflehnen werden, auch wenn sich die Parteispitze offenbar schon kompromissbereit zeigt.
Das heißt, dass es sinnvoll sein kann, die Abgeordneten zu kontaktieren, um zu unterstreichen, wie groß das Interesse in der Bevölkerung ist, dass an dieser Regel – wie von der CDU/CSU versprochen – festgehalten wird.
Noch keine weiteren Details
Da noch kein Gesetzentwurf vorliegt, sind viele Einzelheiten zur angepeilten Gestaltung noch unklar. Informationen zum Umgang mit bereits steuerfreien Coins finden sich beispielsweise nicht in dem Haushaltsentwurf.
Ein großes Augenmerk wird zudem darauf liegen, wie diese Reform begründet werden soll. Kryptowährungen müssten nämlich aus der Gruppe der „anderen Wirtschaftsgüter“ herausgelöst werden.
Laut Steuerexperten wie Dr. Ingo Heuel von der LHP Gruppe reiche der Wunsch nach Mehreinnahmen nicht aus, während es keine offensichtlich logische Erklärung gebe, wieso Bitcoin nicht mehr so wie Gold, Fremdwährungen oder Sammlergegenstände, dafür aber wie Aktien besteuert werden sollte.
Das bedeutet auch, dass ein entsprechendes Gesetz möglicherweise rechtlich angreifbar sein könnte.
Hinzu kommt, dass das erklärte Ziel von Mehreinnahmen nicht erreicht werden könnte. In Österreich zeigte sich, dass im Jahr 2024 nur rund 34 Millionen Euro an Kapitalertragsteuern durch Kryptowährungen eingenommen wurden, obwohl die Kurse in dem Jahr deutlich gestiegen sind.
Und wenn Bitcoin und Co. – wie mittlerweile auch in Österreich – wie Aktien besteuert werden sollten, müssten eigentlich auch die aktuell großen Verluste mit Aktiengewinnen verrechenbar sein.
Demnach könnten viele Krypto-Halter im kommenden Jahr ihre Verluste realisieren, um die Steuerlast ihrer sonstigen Kapitalerträge zu reduzieren, was im Endeffekt sogar niedrigere Einnahmen für den Fiskus bedeuten könnte.
Möglich wäre zwar, dass diesbezüglich eine Sonderregelung geplant ist, aber auch diese könnte angefochten werden.
Lars Klingbeil wurde auf der Pressekonferenz nicht auf weitere Details zur Änderung der Krypto-Besteuerung angesprochen.