Der Bundesverband Blockchain, auch „Bundesblock“ genannt, hat ein Positionspapier zur Besteuerung von Kryptowerten in Deutschland veröffentlicht. In diesem widerspricht der Verband klar den Plänen des BMF und Finanzminister Klingbeil.

Branchenverband widerspricht Plänen der Regierung

Die Diskussion um eine mögliche Reform der Krypto-Besteuerung in Deutschland nimmt weiter an Fahrt auf. Nachdem Bundesfinanzminister Lars Klingbeil angekündigt hat, die Besteuerung von Kryptowerten „mit konkreten und modernen Vorschriften“ reformieren zu wollen, meldet sich nun auch der Blockchain Bundesverband (Bundesblock) mit einem ausführlichen Positionspapier zu Wort.

Auf 25 Seiten richtet sich der Verband direkt an das Bundeskanzleramt, das Bundesfinanzministerium sowie weitere Ministerien und Bundestagsfraktionen. Dabei geht es allerdings um deutlich mehr als nur die inzwischen viel diskutierte einjährige Haltefrist.

Der Bundesblock vertritt vielmehr die Auffassung, dass Deutschland bereits heute über ein grundsätzlich funktionierendes Steuersystem für Kryptowerte verfügt. Reformbedarf bestehe zwar, allerdings an ganz anderen Stellen, als bislang öffentlich diskutiert wird.

Die zentrale Botschaft des Papiers bringt der Verband bereits in seiner Kurzfassung auf den Punkt:

Standortqualität und Steuergerechtigkeit lassen sich am Besten durch Rechtssicherheit und einen funktionierenden Vollzug befördern – und nicht durch eine hektische Änderung des Tarifs.
Bundesblock

Damit positioniert sich der Bundesblock klar gegen die Vorstellung, dass höhere Steuern oder die Abschaffung der Haltefrist automatisch zu einem besseren oder gerechteren Steuersystem führen würden.

Bundesblock verteidigt die Haltefrist

Die wohl wichtigste Botschaft des Positionspapiers betrifft den Erhalt der einjährigen Haltefrist, für die sich der Bundesblock klar ausspricht. Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin & Co. sollen nach Auffassung des Verbandes auch künftig steuerfrei bleiben, sofern die Coins mindestens ein Jahr gehalten wurden.

Im Positionspapier heißt es dazu:

Das geltende Recht (§ 23 EStG mit einjähriger Haltefrist) ist kohärent in das Einkommensteuerrecht eingebettet und für langfristig orientierte Anleger attraktiv.
Bundesblock

Nach Ansicht des Verbandes erfüllt die Haltefrist nämlich einen wichtigen Zweck.

Wer Bitcoin langfristig hält, unterscheidet sich steuerlich bewusst von jemandem, der regelmäßig handelt oder kurzfristig spekuliert.

Diese Unterscheidung hält der Bundesblock ausdrücklich für sinnvoll.

Kurzfristige Wertrealisierungen und spekulative Handelsaktivitäten werden besteuert, langfristiges Halten hingegen nicht.
Bundesblock

Gerade dieser Unterschied würde durch eine pauschale Besteuerung sämtlicher Gewinne verloren gehen.

Bitcoin ist keine Aktie

Ein weiterer Schwerpunkt des Positionspapiers betrifft die immer wieder geäußerte Forderung, Bitcoin künftig steuerlich wie Aktien zu behandeln.

Der Bundesblock hält davon wenig.

Bereits heute werden Bitcoin und andere Kryptowerte steuerlich als „sonstige Wirtschaftsgüter“ behandelt und damit eher mit Gold oder Fremdwährungen verglichen als mit Unternehmensbeteiligungen.

Im Papier heißt es:

Kryptowerte werden als sonstige Wirtschaftsgüter – vergleichbar mit Rohstoffen oder Fremdwährungen – qualifiziert.
Bundesblock

Aus Sicht des Verbandes ist diese Einordnung folgerichtig, denn eine Aktie verbrieft schließlich Rechte gegenüber einem Unternehmen. Der Aktionär besitzt einen Anteil an einer Gesellschaft, kann Dividenden erhalten und ist vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhängig.

Bitcoin funktioniert, wie viele Leser hier wohl wissen dürften, völlig anders.

Es gibt keinen Vorstand, keinen Emittenten und keinen Rechtsanspruch gegenüber Dritten. Der Wert entsteht allein durch Angebot und Nachfrage innerhalb eines dezentralen Netzwerks.

Genau deshalb sieht der Bundesblock auch zurecht erhebliche Probleme darin, Bitcoin nicht mehr wie Gold zu behandeln, sondern einfach in dasselbe Steuersystem wie Aktien zu verschieben.

Eine höhere Steuer könnte kurzfristige Spekulanten sogar belohnen

In der politischen Diskussion wird häufig so getan, als würde eine Abschaffung der Haltefrist automatisch zu höheren Steuereinnahmen führen und „Kryptomillionäre ihren gerechten Anteil zahlen lassen“.

Der Bundesblock hält genau diese Argumentation aber für fraglich und der Grund ist vergleichsweise einfach.

Wer Bitcoin heute innerhalb eines Jahres verkauft, versteuert seine Gewinne mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz. Dieser kann bis zu 45 Prozent betragen.

Würde Bitcoin stattdessen unter eine pauschale Abgeltungsteuer fallen, könnten viele kurzfristig orientierte Trader künftig sogar weniger Steuern zahlen als heute.

Der Verband schreibt deshalb:

Begünstigt würden also ausgerechnet jene Aktivitäten, die das geltende System bewusst höher belastet. Dies wäre ein systematischer Richtungswechsel weg von langfristiger Investition, hin zu steuerlich erleichterter Spekulation. Darüber hinaus motivieren solche Modelle zu riskanten Kreditgeschäften mit ausländischen Anbietern (Verleihen von Token zur Liquiditätsbeschaffung ohne Verkauf), was Marktknappheit, steigende Preise und zusätzliche Volatilität nach sich ziehen kann.
Bundesblock

Während langfristige Hodler erstmals dauerhaft Steuern zahlen müssten, könnten kurzfristige Spekulanten so teilweise sogar entlastet werden.

Sind höhere Steuereinnahmen überhaupt realistisch?

Noch deutlicher wird der Bundesblock bei der Frage nach den erwarteten Einnahmen für den Staat. Auch wir bei Blocktrainer.de hatten die kursierenden Zahlen bereits infrage gestellt.

Im Positionspapier heißt es dazu:

Erwartete Mehreinnahmen aus einer Tarifverschärfung werden regelmäßig überschätzt.
Bundesblock

Als Begründung verweist der Verband darauf, dass bislang gar keine belastbaren Daten darüber vorliegen, wie hoch das aktuelle Steueraufkommen aus Bitcoin und anderen Kryptowerten überhaupt ist.

Mehrere parlamentarische Anfragen seien ohne konkrete Zahlen geblieben. Gleichzeitig würden die seit 2023 in Steuererklärungen gesondert erfassten Krypto-Daten bislang nicht systematisch ausgewertet.

Deshalb fordert der Bundesblock zunächst „Evidenz vor Reform.“

Mit anderen Worten: Bevor eine funktionierende Regel grundlegend verändert wird, sollte zunächst überhaupt bekannt sein, welche Auswirkungen das heutige System tatsächlich hat.

Mehr Klarheit statt mehr Steuern

Reformbedarf sieht der Bundesblock dennoch.

Allerdings nicht bei Bitcoin selbst, sondern vor allem dort, wo „neue“ Blockchain-Anwendungen steuerlich bislang noch nicht eindeutig geregelt sind. Dazu zählen beispielsweise Staking, DeFi-Anwendungen, bestimmte Wallet-Transfers oder andere technische Sonderfälle. Der Verband fordert hier klarere Verwaltungsanweisungen und praktikable Regeln, anstatt das gesamte Besteuerungssystem umzubauen.

Warum Österreich ausdrücklich kein Vorbild sein soll

Außerdem wird in der politischen Diskussion immer wieder auf Österreich verwiesen.

Dort werden seit einigen Jahren Gewinne aus Kryptowährungen unabhängig von der Haltedauer mit einem pauschalen Steuersatz von 27,5 Prozent besteuert.

Der Bundesblock widmet diesem Modell ein eigenes Kapitel und kommt zu einem klaren Urteil.

Im Fazit heißt es:

Als Vorlage für Deutschland ist es weder unter Standort- noch unter Vollzugs- oder Aufkommensgesichtspunkten geeignet.
Bundesblock

Der Verband nennt dafür mehrere Gründe. Zum einen verliere Deutschland damit seinen Standortvorteil für langfristige Anleger.

Zum anderen funktioniere der Quellensteuerabzug nur bei inländischen Dienstleistern. Wer seine Coins selbst verwahrt oder ausländische Börsen nutzt, müsse ohnehin weiterhin eigene Nachweise führen.

Überdies verweist das Positionspapier darauf, dass das österreichische Steueraufkommen aus Kryptowährungen trotz der Reform vergleichsweise gering ausfällt und stark von den jeweiligen Marktphasen abhängt.

Ganz ablehnend gegenüber ausländischen Vorbildern ist der Bundesblock allerdings nicht. Vielmehr empfiehlt das Papier, einzelne Elemente anderer Staaten zu übernehmen.

Aus Großbritannien etwa die kontinuierlich gepflegte steuerliche Guidance für Kryptowerte.

Aus der Schweiz verbindliche amtliche Kursreferenzen sowie klare Kriterien zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Handel.

Und aus Finnland pragmatische Lösungen für Fälle, in denen Anschaffungskosten nicht mehr vollständig nachgewiesen werden können.

Fachlicher Gegenentwurf zur politischen Agenda

Das Positionspapier des Bundesblocks ist eine der bislang deutlichsten öffentlichen Stellungnahmen gegen die Abschaffung der einjährigen Haltefrist.

Der Verband sieht, wie erwähnt, durchaus Handlungsbedarf. Dieser liegt jedoch vor allem in mehr Rechtssicherheit, besseren Verwaltungsregeln und einer evidenzbasierten Gesetzgebung und nicht in einer vorschnellen Abschaffung der Haltefrist.

Ob diese Argumente im weiteren Gesetzgebungsverfahren Gehör finden, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass der Bundesblock mit seinem Positionspapier der politischen Debatte immerhin einen fachlich fundierten Gegenentwurf entgegengesetzt hat.

René

Über den Autor: René

René ist Blocktrainer-Mitarbeiter der ersten Stunde. Als „Chief Operation Officer“ ist er mittlerweile hauptsächlich mit strategischen und organisatorischen Aufgaben betraut, findet jedoch Freude daran, zeitweise redaktionell tätig zu sein. In den vielen Jahren, in denen er im Bitcoin-Kosmos unterwegs ist, hat er sich ein breit gefächertes Know-how in sämtlichen Bereichen rund um die bedeutendste Kryptowährung angeeignet.

Artikel des Autors

Kommentare aus unserem Forum