Vor wenigen Tagen haben wir darüber berichtet, dass das Bitcoin-Unternehmen Bull Bitcoin eine Klage gegen die europäische Datensammelrichtlinie DAC8 vorbereite. Tatsächlich ist daraus bereits Realität geworden. Das Unternehmen hat offiziell bekannt gegeben, bereits Ende Februar Klage beim französischen Conseil d'État – dem höchsten Verwaltungsgericht des Landes – eingereicht zu haben.

Parallel dazu hat Bull Bitcoin mit DAC8.com eine eigene Informationsplattform gestartet. Dort sollen Bürger, Journalisten und Politiker über die Hintergründe der Richtlinie, ihre Folgen und die juristischen Argumente gegen DAC8 informiert werden.

Worum geht es überhaupt?

Bull Bitcoin betont ausdrücklich, dass sich die Klage nicht gegen die Besteuerung von Bitcoin richtet. Auch der Austausch zwischen Steuerbehörden wird nicht grundsätzlich infrage gestellt.

Der Knackpunkt ist vielmehr die Art und Weise, wie DAC8 umgesetzt wird.

Seit dem 1. Januar 2026 müssen europäische Krypto-Dienstleister umfangreiche Identitäts- und Transaktionsdaten ihrer Kunden erfassen und an die jeweiligen nationalen Steuerbehörden melden. Diese Informationen werden anschließend automatisch zwischen den teilnehmenden Staaten ausgetauscht.

Aus Sicht des kanadischen Bitcoin-Brokers Bull Bitcoin geht das deutlich zu weit. Das Unternehmen kritisiert insbesondere, dass dadurch eine riesige Datenbank entsteht, in der Namen, Wohnanschriften und Transaktionsverläufe von Millionen Menschen miteinander verknüpft werden. Im Übrigen auch Informationen, die für die Besteuerung überhaupt keine Rolle spielen.

KYC: "Kill Your Customer"

Besonders deutlich bringt Bull-Bitcoin-CEO Francis Pouliot die Kritik mit einem Satz auf den Punkt:

DAC8 macht aus 'Know Your Customer' ein 'Kill Your Customer'.

Hinter der provokanten Aussage steckt aber tatsächlich ein ernstes Argument.

Bisher blieben sensible Kundendaten größtenteils beim jeweiligen Anbieter und wurden nur dann an Behörden weitergegeben, wenn ein konkreter Verdacht bestand oder eine rechtmäßige Anfrage vorlag.

DAC8 dreht dieses Prinzip leider um. Künftig sollen die Daten aller Nutzer systematisch gesammelt und zwischen zahlreichen Behörden ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob überhaupt ein Verdacht besteht.

Bull Bitcoin argumentiert, dass mit jedem zusätzlichen Beamten, jedem externen Dienstleister und jedem weiteren IT-System, das Zugriff auf diese Daten erhält, auch das Risiko für Datenlecks, Hackerangriffe oder internen Missbrauch steigt.

Schon in unserem vorherigen Artikel zu dieser Causa, haben wir darauf hingewiesen, dass insbesondere unser Nachbarland Frankreich, aber auch zahlreiche andere Länder dieser Welt, eine Welle von Angriffen auf Bitcoin- bzw. Krypto-Besitzer erlebt.

Bull Bitcoin warnt deshalb davor, dass eine Datenbank, die Identitäten, Wohnorte und Bitcoin-Aktivitäten miteinander verknüpft, im Falle eines Datenlecks praktisch eine fertige Zielliste für Kriminelle darstellen könnte.

Das Unternehmen formuliert es entsprechend deutlich:

Das ist keine verantwortungsvolle Finanzaufsicht. Es ist ein Rezept für eine Katastrophe.

Hinzu kommt, dass Frankreich in den vergangenen Jahren bereits mehrfach von Datenlecks bei staatlichen Behörden und Finanzinstitutionen betroffen war. Aus Sicht von Bull Bitcoin ist deshalb nicht die Frage, ob eine Datenbank dieser Größenordnung irgendwann kompromittiert wird, sondern lediglich wann.

Einen interessanten Punkt bringt das Unternehmen zusätzlich noch ins Spiel. Nicht nur Bitcoin-Besitzer könnten dadurch gefährdet werden, sondern auch Mitarbeiter von Behörden, die Zugriff auf diese Daten haben, könnten selbst zum Ziel krimineller Organisationen werden.

Warum die Klage für ganz Europa spannend ist

Juristisch richtet sich die Klage zunächst gegen das französische Dekret, mit dem DAC8 in nationales Recht umgesetzt wurde.

Bull Bitcoin fordert dessen vollständige Aufhebung und argumentiert, dass die automatisierte Massensammlung von Finanzdaten gegen fundamentale Grundrechte verstößt.

Sollte das französische Gericht Zweifel an der Vereinbarkeit mit europäischem Recht haben, könnte der Fall schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof landen.

Genau deshalb wird das Verfahren auch weit über Frankreich hinaus aufmerksam verfolgt werden.

Denn DAC8 ist bekanntlich keine rein französische Regelung, sondern eine EU-Richtlinie, die von allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Sollte der EuGH zentrale Bestandteile davon für unvereinbar mit den europäischen Grundrechten erklären, hätte das möglicherweise Auswirkungen auf die gesamte Europäische Union.

Nur ein PR-Gag?

Bull Bitcoin macht außerdem deutlich, dass es sich hierbei nicht, wie von einigen Leuten in den sozialen Medien behauptet, um eine rein symbolische Aktion handelt. Das Unternehmen meint es definitiv ernst.

Die erste Klageschrift wurde bereits am 24. Februar 2026 eingereicht. Inzwischen hat Bull Bitcoin auch schon eine ausführliche Klagebegründung nachgereicht. Sollte es notwendig werden, will man auch den kompletten Rechtsweg bis zum Europäischen Gerichtshof und dem französischen Verfassungsrat ausschöpfen, erklärte Francis Pouliot in einer Pressemeldung.

Es soll übrigens im besten Fall auch nicht nur bei DAC8 bleiben.

Das Unternehmen kündigt außerdem an, künftig auch gegen das internationale Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) vorgehen zu wollen. Dieses verfolgt ein ähnliches Ziel wie DAC8 und soll den automatischen Austausch von Informationen über Krypto-Vermögen weltweit ermöglichen.

Ein Härtetest für DAC8?

Ob Bull Bitcoin mit seiner Klage am Ende Erfolg haben wird, lässt sich heute natürlich noch nicht sagen.

Fest steht aber, dass DAC8 nun (erstmals) gerichtlich auf seine Vereinbarkeit mit fundamentalen Grundrechten überprüft wird.

Sollte Bull Bitcoin Recht bekommen, könnte daraus ein Präzedenzfall entstehen, der auch anderen Unternehmen oder Organisationen in Europa den Weg für ähnliche Klagen ebnet.

Wir dürfen nicht zulassen, dass die Grundpfeiler unserer Zivilisation durch diesen Angriff auf das Recht auf Privatsphäre erschüttert werden. Wir müssen eine klare Grenze ziehen und uns weigern, noch mehr Freiheiten preiszugeben, bevor nichts mehr übrig bleibt.
Francis Pouliot

Ob diese Argumentation letztlich auch vor Gericht überzeugt, bleibt abzuwarten. Eines steht aber schon jetzt fest: Mit Bull Bitcoin hat DAC8 seinen ersten ernsthaften juristischen Gegner in Europa gefunden.

Für BTC-Maxis

BULL BITCOIN

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René

Über den Autor: René

René ist Blocktrainer-Mitarbeiter der ersten Stunde. Als „Chief Operation Officer“ ist er mittlerweile hauptsächlich mit strategischen und organisatorischen Aufgaben betraut, findet jedoch Freude daran, zeitweise redaktionell tätig zu sein. In den vielen Jahren, in denen er im Bitcoin-Kosmos unterwegs ist, hat er sich ein breit gefächertes Know-how in sämtlichen Bereichen rund um die bedeutendste Kryptowährung angeeignet.

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