Erste Erfolge für Gesetzentwürfe zur Bitcoin-Reserve und Krypto-Steuern im US-Repräsentantenhaus
Nachdem gestern die Cloture-Abstimmung zum CLARITY Act im US-Senat gescheitert ist, wurden heute weitere Krypto-Gesetze in verschiedenen Ausschüssen des US-Repräsentantenhauses behandelt und für das weitere Gesetzgebungsverfahren vorangebracht.
Damit konnten sowohl die überarbeitete Fassung des American Reserve Modernization Act (ARMA) zur gesetzlichen Verankerung der strategischen Bitcoin-Reserve der USA als auch der reformierte Digital Asset Tax Certainty Act zur Regelung der Besteuerung von Krypto-Assets eine wichtige parlamentarische Hürde nehmen. Damit hat erstmals ein Bitcoin-Reserve-Gesetzentwurf einen Ausschuss des US-Kongresses passiert.
Von Stefan
Bitcoin-Reserve-Gesetz passiert Finanzausschuss
Der American Reserve Modernization Act of 2026 (ARMA, H.R. 8957) wurde am 21. Mai 2026 von den Abgeordneten Nick Begich und Jared Golden vorgestellt und soll die von US-Präsident Donald Trump per Executive Order geschaffene strategische Bitcoin-Reserve gesetzlich verankern und ihre Verwaltung genauer regeln.
Die bereits im Besitz der Regierung befindlichen und für die Reserve qualifizierten Bitcoin sollen in einer zentralen Reserve zusammengeführt, gesichert und mindestens 20 Jahre gehalten werden. Anders als der zuvor eingebrachte Bitcoin Act von Senatorin Cynthia Lummis sieht ARMA aber nicht explizit den Erwerb von einer Million Bitcoin vor.
Nachdem sich im Juli bereits der Unterausschuss für digitale Vermögenswerte mit dem Entwurf beschäftigt hatte, stand ARMA nun erstmals bei einem Markup des gesamten Finanzausschusses auf der Tagesordnung.
Dabei nahm der Ausschuss auch eine am 14. September vom republikanischen Abgeordneten Bryan Steil eingebrachte, überarbeitete Ersatzfassung („Amendment in the Nature of a Substitute“) an, in der unter anderem die Regeln für zusätzliche Bitcoin-Käufe, Proof-of-Reserves und die Verwaltung der staatlichen Krypto-Bestände verändert wurden.
Ein weiterer Änderungsantrag, der von der demokratischen Abgeordneten Maxine Waters eingebracht wurde und mögliche Interessenkonflikte rund um Präsident Donald Trump und dessen Familie adressieren sollte, fand dagegen keine Mehrheit. In ihrer Begründung verwies Waters unter anderem auf die Beteiligung der Trump-Familie am Bitcoin-Mining-Unternehmen American Bitcoin und argumentierte, dass eine staatliche Bitcoin-Reserve den Wert privater Bitcoin-Bestände von Regierungsmitgliedern, deren Angehörigen und anderen Insidern erhöhen könnte.
Der Finanzausschuss stimmte schließlich mit 28 zu 21 Stimmen dafür, den überparteilichen Gesetzentwurf in der geänderten Fassung an das Repräsentantenhaus zu berichten und damit im Gesetzgebungsverfahren voranzubringen.
Mehr staatliche Bitcoin für die Reserve
In der überarbeiteten Ersatzfassung des ARMA Act wurden einige zentrale Punkte des ursprünglichen Gesetzentwurfs verändert. Eine Änderung betrifft die Frage, welche staatlichen Bitcoin überhaupt in die strategische Reserve überführt werden sollen.
In der ursprünglichen Fassung waren „qualifying Bitcoin“ im Wesentlichen auf Bitcoin beschränkt, die im Rahmen von Straf- oder Zivilverfahren endgültig eingezogen wurden beziehungsweise aus bestimmten Geldstrafen stammten.
Die neue Fassung erweitert den Kreis der potenziell für die strategische Reserve infrage kommenden Bitcoin. Sie definiert „qualifying Bitcoin“ grundsätzlich als alle Bitcoin im Eigentum der US-Regierung, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben für andere Zwecke benötigt werden. Eingezogene Bitcoin werden lediglich noch als ein möglicher Bestandteil dieser Bestände genannt.
Neue Regeln für Krypto-Erlöse
Alle anderen digitalen Vermögenswerte im Eigentum der Regierung, die nicht anderweitig benötigt werden („qualifying digital assets“), sollen in den separaten Digital Asset Stockpile übertragen und dort verwahrt werden.
Die überarbeitete ARMA-Fassung definiert jedoch einen neuen Umgang mit den Erlösen aus der Veräußerung dieser Assets. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass die Erlöse aus dem Verkauf, Tausch oder der Umwandlung von Vermögenswerten aus dem Digital Asset Stockpile ausschließlich entweder für den Ausbau der Strategic Bitcoin Reserve oder zur Reduzierung der Staatsschulden verwendet werden können.
Nach der neuen Fassung sollen die Erlöse zunächst zur Deckung der Verwaltungskosten der Bitcoin-Reserve und des Digital Asset Stockpile genutzt werden. Darüber hinausgehende Einnahmen sollen dem US-Finanzministerium als allgemeine Einnahmen zufließen und damit zur Reduzierung der Staatsschulden beitragen.
Der Erwerb zusätzlicher Bitcoin mithilfe von Erlösen aus den Krypto-Beständen bleibt allerdings eine Möglichkeit, die das Finanz- und das Handelsministerium im Rahmen einer Studie zu budgetneutralen Bitcoin-Käufen untersuchen sollen.
Weniger Optionen für zusätzliche Bitcoin-Käufe
Schon in der ursprünglichen Fassung würden die beiden Ministerien dazu verpflichtet, mögliche Strategien zu untersuchen, mit denen die US-Regierung ihren Bitcoin-Bestand künftig budgetneutral erhöhen könnte.
In der neuen Fassung wurden jedoch einige der ursprünglich zu untersuchenden möglichen Erwerbsstrategien gestrichen. Dazu gehören die Verwendung überschüssiger Überweisungen der US-Notenbank (Federal Reserve) und die Neubewertung der von ihr gehaltenen Goldzertifikate sowie die Annahme von Bitcoin über Steuer- und Zolleinnahmen, freiwillige Beiträge, Erbschaften oder Geschenke.
Damit würden für die Studien der Ministerien drei potenzielle budgetneutrale Finanzierungswege für zusätzliche Bitcoin übrig bleiben:
- Veräußerung beziehungsweise Tausch von Nicht-Bitcoin-Assets aus dem Digital Asset Stockpile;
- Erhalt von Bitcoin aus Beschlagnahmungen beziehungsweise Einziehungen, Geldstrafen oder Vergleichen;
- Kooperationen mit Bundesstaaten, privaten Unternehmen oder internationalen Partnern.
Zudem stellt die neue Fassung noch deutlicher klar, dass für zusätzliche Bitcoin-Käufe keine Kreditaufnahme oder andere Finanzierungsformen, keine zusätzlichen Staatsschulden und keine neuen Steuern autorisiert würden. Bitcoin, andere digitale Assets oder sonstige Vermögenswerte der USA dürften auch nicht als Sicherheiten für entsprechende Käufe eingesetzt werden.
20-jährige Haltefrist ab Inkrafttreten des Gesetzes
Bitcoin, die in die strategische Reserve eingebracht würden, sollten mindestens 20 Jahre lang nicht verkauft, getauscht, versteigert, belastet oder anderweitig veräußert werden.
Während der ursprüngliche Entwurf für später erworbene beziehungsweise eingebrachte Bitcoin jeweils eine eigene 20-jährige Frist ab ihrer Einbringung in die Reserve vorsah, gilt der Zeitraum von mindestens 20 Jahren in der neuen Fassung ab Inkrafttreten des Gesetzes.
Das Finanzministerium soll dem Kongress zudem verschiedene Empfehlungen vorlegen, etwa:
- zwei Jahre vor Ablauf der Frist – ob die USA ihre Bitcoin weiterhin halten oder einen Teil der Reserve schrittweise freigeben sollten;
- nach Ablauf der Mindesthaltefrist – ob die USA innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren bis zu 10 % der Reserve veräußern sollten;
- hinsichtlich möglicher vorzeitiger Ausnahmen – ob gesetzgeberische Änderungen für Verkäufe vor Ablauf der Haltefrist erforderlich wären, etwa aus Gründen der nationalen Sicherheit oder Finanzstabilität.
Überarbeitete Anforderungen für Proof-of-Reserves
Grundsätzlich bleibt die Vorgabe bestehen, die Bestände der Reserve mithilfe kryptografischer Nachweise öffentlich überprüfbar zu machen.
Für Proof-of-Reserves ist zudem weiterhin eine regelmäßige Berichterstattung über Bestände, Transaktionen und die Kontrolle der Private Keys vorgesehen, die durch einen unabhängigen Experten überprüft werden soll. Während diese in der ursprünglichen Fassung des ARMA Act alle drei Monate erfolgen sollte, verlangt die neue Fassung nur noch einen Bericht pro Jahr.
Kürzere Haltefrist für Forks und Airdrops
Darüber hinaus wurde die Haltefrist für digitale Assets, die der Regierung infolge eines Forks oder Airdrops zufallen, in der neuen ARMA-Fassung von fünf Jahren auf ein Jahr verkürzt.
Anschließend soll das Finanzministerium anhand bestimmter Kriterien entscheiden können, welche aus einem Fork entstandenen Assets weiterhin gehalten und welche veräußert werden. Dabei spielt unter anderem eine Rolle, welcher Fork gemessen an der Marktkapitalisierung dominiert.
Die neue Fassung räumt dem Finanzministerium zudem mehr Spielraum ein, auch einen nicht dominanten Fork mit besonderem strategischem beziehungsweise technologischem Wert weiterhin zu halten. Dabei können unter anderem dessen Nutzen, Aspekte der nationalen Sicherheit, wirtschaftliche Erwägungen sowie die Stabilität des Digital-Asset-Marktes berücksichtigt werden.
Zusätzliche Anforderungen für Behörden
Innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes müssten die Bundesbehörden eine vollständige Aufstellung ihrer Bitcoin und sonstigen digitalen Assets vorlegen. Anders als ursprünglich vorgesehen soll diese Bestandsaufnahme anschließend jährlich wiederholt werden.
Während die Behörden ihre Bitcoin nach der ursprünglichen Fassung zunächst selbst verwahren sollten, bis die strategische Bitcoin-Reserve und der Digital Asset Stockpile vollständig einsatzbereit sind, sollen sie ihre qualifizierten BTC und sonstigen digitalen Assets nach der neuen Fassung – soweit möglich – bereits zuvor an das Finanzministerium zur zentralen Verwahrung und Verwaltung übertragen.
Sobald die staatlichen Reserve- und Verwahrstrukturen eingerichtet wären, müssten die entsprechenden Bestände innerhalb von 30 Tagen endgültig in die strategische Bitcoin-Reserve beziehungsweise den Digital Asset Stockpile übertragen werden.
Eigentumsschutz wird angepasst
In der ursprünglichen Fassung wurde klargestellt, dass der ARMA Act die Regierung nicht zur Beschlagnahmung oder Einziehung rechtmäßig erworbener Bitcoin ermächtigt. In der neuen Fassung wurde diese Regelung auch auf andere digitale Assets ausgeweitet.
Ebenso sollen die Rechte von Personen und Unternehmen zum rechtmäßigen Kauf, Halten, Übertragen und Veräußern entsprechender Assets nicht beeinträchtigt werden.
Die Aussage zur Selbstverwahrung wird in der neuen Fassung allerdings etwas abgeschwächt. Im ursprünglichen Entwurf hieß es noch ausdrücklich, dass das Gesetz das Recht auf die eigenständige Kontrolle der eigenen Bitcoin und anderer digitaler Assets „bestätigt und schützt“. In der neuen Fassung wird dies lediglich als Auffassung des Kongresses („Sense of Congress“) festgehalten und hat damit weniger rechtliches Gewicht.
Die Bedeutung der Selbstverwahrung der Private Keys für finanzielle Souveränität, Privatsphäre und persönliche Freiheit wird im Gesetzestext dennoch weiterhin ausdrücklich hervorgehoben.
Auch Krypto-Steuergesetz passiert Ausschuss
Parallel zum ARMA Act hat am Mittwoch auch eine umfassende Reform der Krypto-Besteuerung eine wichtige parlamentarische Hürde genommen. Der Steuer- und Haushaltsausschuss des Repräsentantenhauses (Ways and Means Committee) stimmte mit einer breiten überparteilichen Mehrheit von 38 zu 5 Stimmen dafür, den überarbeiteten Digital Asset Tax Certainty Act (H.R. 10357) im Gesetzgebungsverfahren voranzubringen.
Eingebracht worden war H.R. 10357 vom Vorsitzenden des Ways and Means Committee, Jason Smith, gemeinsam mit mehreren republikanischen und demokratischen Abgeordneten. Für das Markup legte Smith zudem eine überarbeitete Ersatzfassung vor.
Das mehr als 100 Seiten umfassende Gesetzespaket soll für klarere Regeln bei der Besteuerung von Bitcoin und anderen digitalen Assets sorgen. Vorgesehen sind unter anderem:
- neue steuerliche Regeln für Stablecoins,
- eine vereinfachte steuerliche Berechnung für breit gehandelte digitale Assets,
- steuerliche Erleichterungen für bestimmte Netzwerk- und Transaktionsgebühren von bis zu 10 US-Dollar,
- steuerneutrale Übertragungen bei bestimmten Krypto-Leihgeschäften,
- Erleichterungen für Krypto-Spenden,
- Ausweitung der sogenannten Wash-Sale-Regeln auf handelbare digitale Assets,
- weitere Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Mining- und Staking-Einkommen als „ordinary income“ und nicht als Kapitalgewinn.
Das Joint Committee on Taxation hat für die Ersatzfassung zudem eine eigene Einnahmenschätzung veröffentlicht. Insgesamt soll das Paket über den betrachteten Zeitraum einen leichten Nettoanstieg der Staatseinnahmen von rund 500 Millionen US-Dollar bewirken.
Wie geht es weiter?
Mit den heutigen Entscheidungen können nun sowohl die Reform der Krypto-Besteuerung als auch der Gesetzentwurf zur strategischen Bitcoin-Reserve im weiteren Gesetzgebungsverfahren vorangebracht werden.
Beschlossen sind der ARMA Act und der Digital Asset Tax Certainty Act damit jedoch noch nicht. Die zuständigen Ausschüsse haben die Gesetzentwürfe zunächst für die weitere Behandlung im Repräsentantenhaus freigegeben. Für einen Gesetzentwurf zur strategischen Bitcoin-Reserve ist es der erste Erfolg. Noch nie konnte zuvor ein Kongressausschuss durchlaufen werden.
Als nächster wesentlicher Schritt müssten die Gesetzentwürfe vom gesamten Repräsentantenhaus verabschiedet werden. Anschließend wäre auch die Zustimmung des Senats erforderlich.
Sollten Repräsentantenhaus und Senat unterschiedliche Fassungen eines Gesetzentwurfs beschließen, müssten diese zunächst miteinander in Einklang gebracht werden. Erst wenn beide Kammern einem identischen Gesetzestext zustimmen, könnte dieser dem Präsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden.
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