Die Diskussion um eine mögliche Änderung der Besteuerung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen in Deutschland sorgt seit Tagen für erhebliche Unruhe innerhalb der Branche und Community. Hintergrund sind die Pläne aus dem Umfeld des Bundesfinanzministeriums unter Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), wonach die bisherige steuerliche Behandlung von Kryptowährungen geändert werden solle.

Im Fokus steht dabei insbesondere die sogenannte Ein-Jahres-Haltefrist.

Bislang gilt in Deutschland bekanntlich: Wer Bitcoin oder andere Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, kann Gewinne aus dem Verkauf steuerfrei realisieren. Werden die Coins hingegen innerhalb eines Jahres verkauft, fällt auf Gewinne der persönliche Einkommensteuersatz an. 

Genau diese Regelung soll nach Vorstellungen der SPD nun verändert werden. Die Partei Bündnis 90/Die Grünen wurde sogar schon konkret. Einige Abgeordnete haben bereits einen eigenen Gesetzentwurf formuliert, der die Haltefrist vollständig abschaffen würde. Gewinne aus Bitcoin- und Krypto-Verkäufen sollen dann dauerhaft mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden, sofern sie nach dem 31. Dezember 2025 gekauft wurden.

Nun liegt Blocktrainer.de erstmals eine konkrete Stellungnahme aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor. In einer Antwort auf eine Bürgeranfrage positioniert sich die Union überraschend deutlich gegen Änderungen an der bestehenden Regelung.

CDU/CSU sieht „keinen Anlass“ für Änderungen

In ungewöhnlich klaren Formulierungen heißt es in dem Antwortschreiben:

Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern. Eine solche Maßnahme ist auch im Koalitionsvertrag nicht vereinbart. Im Übrigen begrüßen wir es, dass über die steuerliche Behandlung von Kryptowerten zunehmend differenziert diskutiert wird.

Damit stellt sich die Union öffentlich gegen mögliche Pläne aus dem Bundesfinanzministerium. Gleichzeitig verweist die Fraktion darauf, dass eine entsprechende Maßnahme „auch im Koalitionsvertrag nicht vereinbart“ wurde.

Klar ist, selbst wenn das Bundesfinanzministerium unter SPD-Führung entsprechende Vorschläge ausarbeiten sollte, wäre für eine tatsächliche Gesetzesänderung am Ende eine parlamentarische Mehrheit notwendig, die ohne die CDU/CSU und die Bitcoin-freundliche AfD nicht vorhanden ist.

Die Aussage der Union deutet entsprechend darauf hin, dass es innerhalb der Koalition durchaus Widerstand gegen eine Abschaffung der Haltefrist geben könnte.

Vergleich mit Gold und Fremdwährungen

Interessant ist dabei auch die Argumentation der CDU/CSU zur steuerlichen Systematik. Die Fraktion macht deutlich, dass Bitcoin und Co. aus ihrer Sicht nämlich nicht isoliert betrachtet werden sollten.

Wörtlich heißt es:

Diese Regelung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist ist Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte. Eine isolierte Abschaffung der Ein-Jahres-Frist allein für Kryptowährungen würde diese Systematik durchbrechen.

Damit greift die Union ein Argument auf, das auch von vielen Steuerexperten in diesem Zusammenhang immer wieder genannt wird. Bitcoin wird in Deutschland bislang nicht als klassische Kapitalanlage wie eine Aktie behandelt, sondern als „sonstiges Wirtschaftsgut“ im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte nach §23 EStG. Genau deshalb greift aktuell auch die Ein-Jahres-Haltefrist für Kryptowährungen, ähnlich wie bei Gold, Kunst oder Fremdwährungen.

Tatsächlich gibt es auch einige sachliche Gründe dafür, Bitcoin steuerlich nicht einfach mit Aktien gleichzusetzen. Aktien verbriefen Beteiligungen an Unternehmen. Wer eine Aktie hält, besitzt rechtliche Ansprüche gegenüber einer Aktiengesellschaft wie beispielsweise Dividendenansprüche, Mitbestimmungsrechte oder Anteile am Unternehmensvermögen. Bitcoin funktioniert hingegen grundlegend anders. Es gibt kein Unternehmen, keinen Emittenten, keine zentrale Gegenpartei und keine verbrieften Rechte auf Cashflows oder Unternehmensgewinne.

Aus dieser Perspektive ähnelt Bitcoin steuerlich und ökonomisch eben eher knappen Gütern wie Gold oder teilweise auch Fremdwährungen als klassischen Unternehmensbeteiligungen. Genau deshalb gibt es entsprechend auch die bestehende steuerliche Einordnung als privates Veräußerungsgeschäft.

Hinzu kommt ein weiterer Punkt, der in der politischen Debatte oft untergeht. Die aktuelle Regelung ist nicht einfach nur ein „Steuervorteil“, sondern Teil einer gewissen steuerlichen Systematik. Wer Bitcoin länger als ein Jahr hält, kann Gewinne zwar steuerfrei realisieren, im Gegenzug sind Verluste nach Ablauf der Haltefrist aber auch steuerlich nicht mehr anrechenbar. Das unterscheidet ebenfalls die aktuelle Behandlung deutlich von Aktiengeschäften.

In diesem Zusammenhang macht die CDU/CSU-Fraktion auch einen Verweis auf den digitalen Euro.

Spätestens mit der Einführung des digitalen Euro wäre die Frage zu klären, wie eine unterschiedliche steuerliche Behandlung gegenüber Fremdwährungsgeschäften gerechtfertigt werden könnte.

Die Fraktion deutet damit bereits an, dass eine Sonderbehandlung von Bitcoin und Kryptowährungen möglicherweise neue rechtliche und systematische Probleme schaffen könnte. Gerade wenn digitale Währungen künftig stärker in den Alltag integriert werden, dürfte die Frage schwieriger werden, warum manche digitalen Vermögenswerte wie klassische Kapitalanlagen behandelt werden sollen, obwohl sie strukturell deutlich näher an alternativen Geldformen oder knappen Gütern liegen.

Integration in Altersvorsorge

Neben der relativ klaren Ablehnung einer Abschaffung der Haltefrist signalisiert die Union tatsächlich sogar Offenheit gegenüber einer stärkeren Integration von Kryptowährungen in bestehende Finanzstrukturen und die Altersvorsorge.

So heißt es in dem Antwortschreiben:

Als CDU/CSU-Fraktion werden wir uns zukünftig auch weiterhin an einer Diskussion beteiligen, wie der Handel mit Kryptowerten transparenter und effektiver, beispielsweise in die Altersvorsorge, eingebaut werden könnte.

Diese Aussage dürfte insbesondere deshalb interessant sein, weil in Deutschland bislang natürlich weiterhin große regulatorische Hürden für eine breitere Integration von Bitcoin in klassische Vorsorgeprodukte bestehen. So soll es beim Altersvorsorgedepot beispielsweise nicht die Möglichkeit geben, Bitcoin zu kaufen.

Wie es nun wahrscheinlich weitergeht

Auch wenn die CDU/CSU-Fraktion in ihrer Antwort aktuell keinen Anlass für Änderungen an der bestehenden Regelung sieht, bedeutet das noch nicht automatisch, dass die Pläne aus dem Bundesfinanzministerium vom Tisch sind. Entscheidend wird sein, wie der politische und gesetzgeberische Prozess in den kommenden Wochen und Monaten konkret abläuft.

Bekanntlich befindet sich die Diskussion aktuell noch auf der Ebene politischer Grundsatzentscheidungen auf Basis der Eckwerte. Genau in dieser Phase wird hinter verschlossenen Türen häufig bereits festgelegt, welche zusätzlichen Einnahmen der Staat künftig erzielen möchte und welche politischen Projekte priorisiert werden. Erst danach beginnt in der Regel die eigentliche Ausarbeitung konkreter Modelle durch das Bundesfinanzministerium.

Der typische Ablauf wäre dabei ungefähr folgender:

  1. Politische Einigung und Haushaltseckwerte
  2. Das Bundesfinanzministerium arbeitet konkrete Modelle aus
    → intern mit Beamten, Fachabteilungen und steuerrechtlichen Experten
  3. Referentenentwurf
    → erster konkreter Gesetzestext
  4. Ressortabstimmung
    → Abstimmung mit anderen Ministerien, Koalitionspartnern und teilweise Ländern
  5. Kabinettsbeschluss
  6. Bundestag, Ausschüsse und Anhörungen
  7. Bundesrat
  8. Finale Verabschiedung

Gerade in den späteren Phasen hätte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion theoretisch noch zahlreiche Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Beispielsweise über Ausschüsse, öffentliche Anhörungen, Änderungsanträge oder internen Druck innerhalb der Koalition. Auch einzelne Abgeordnete könnten das Thema theoretisch öffentlich machen und Widerstand organisieren.

Allerdings wäre es wohl naiv, sich allein auf die aktuellen Aussagen der Union zu verlassen. Seit der Bundestagswahl gab es bereits zahlreiche politische Wortbrüche und Richtungswechsel. Und gerade bei steuerpolitischen Themen zeigt sich immer wieder: Wenn größere Entscheidungen bereits in der Führungsriege abgestimmt wurden (z. B. zwischen Friedrich Merz und Lars Klingbeil), stimmen viele Abgeordnete am Ende trotz vorheriger Kritik dennoch mit der Fraktionslinie.

Die jetzige Stellungnahme der CDU/CSU ist deshalb zwar durchaus ein positives Signal, aber noch keine Garantie dafür, dass die aktuelle steuerliche Regelung und insbesondere die Haltefrist am Ende tatsächlich unangetastet bleiben.

Trotzdem zeigt die aktuelle Debatte auch, dass öffentlicher Druck (zumindest ein wenig) wirkt. Dass sich die Union überhaupt öffentlich positioniert hat, dürfte nicht zuletzt daran liegen, dass sich bereits viele Bürger, Unternehmer und Bitcoin-Nutzer direkt an Abgeordnete und die Fraktion gewandt haben. Genau deshalb dürfte es weiterhin wichtig bleiben, Abgeordnete direkt zu kontaktieren, das Thema öffentlich sichtbar zu halten und politischen Druck aufzubauen. Denn je größer die öffentliche Aufmerksamkeit wird, desto schwieriger wird es, eine weitreichende Steueränderung still und leise durch den parlamentarischen Prozess zu bringen.

Die Linke mit neuem Antrag

Nach dem Gesetzentwurf der Partei Bündnis 90/Die Grünen hat nun auch die Linksfraktion einen entsprechenden Vorschlag ausgearbeitet. In einem neuen Antrag setzt sich die Partei aber nicht nur für die Abschaffung der Krypto-Haltefrist, sondern auch für eine Wegzugsbesteuerung und ein Bitcoin-Handelsverbot ein. Mehr dazu im neuen Artikel.

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Über den Autor: René

René ist Blocktrainer-Mitarbeiter der ersten Stunde. Als „Chief Operation Officer“ ist er mittlerweile hauptsächlich mit strategischen und organisatorischen Aufgaben betraut, findet jedoch Freude daran, zeitweise redaktionell tätig zu sein. In den vielen Jahren, in denen er im Bitcoin-Kosmos unterwegs ist, hat er sich ein breit gefächertes Know-how in sämtlichen Bereichen rund um die bedeutendste Kryptowährung angeeignet.

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