Die Niederlande gehen einen weitreichenden Schritt in der Vermögensbesteuerung. Das Parlament hat der Reform der sogenannten „Box 3“-Besteuerung zugestimmt. Künftig sollen nicht mehr pauschal angenommene Renditen, sondern tatsächliche Wertsteigerungen, inklusive unrealisierter Gewinne, besteuert werden.

Abstimmung im Parlament: Was ist passiert?

Am 12. Februar 2026 hat die niederländische Tweede Kamer (Unterhaus) dem Gesetzesentwurf zur Reform der Box-3-Besteuerung zugestimmt. 

Damit ist der wichtigste parlamentarische Schritt bereits abgehakt. Formal muss nun noch die Eerste Kamer (Senat) zustimmen und die königliche Zustimmung erfolgen. Ziel der Regierung ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028.

Kern des Entwurfs ist die „Wet werkelijk rendement box 3“, also das Gesetz zur Besteuerung tatsächlicher Renditen. In den Parlamentsunterlagen wird das Ziel explizit so beschrieben: Box 3 soll künftig „als Hauptregel“ auf Basis einer Vermögenszuwachssteuer (vermogensaanwas) funktionieren. Also mit Besteuerung der tatsächlichen Einkünfte und der positiven oder negativen Wertentwicklung. 

Warum wird die Steuer überhaupt reformiert?

Das Problem: Fiktive Renditen

Das alte Box-3-System besteuerte nicht deine tatsächlichen Gewinne, sondern eine vom Staat festgelegte fiktive Rendite auf dein Vermögen. Selbst wenn du real kaum Zinsen oder sogar Verluste hattest, wurde dir ein pauschaler Ertrag unterstellt – auf den du Steuer zahlen musstest. In Niedrigzinsphasen traf das besonders konservative Sparer, deren reale Rendite deutlich unter der angenommenen Modellrendite lag.

Der niederländische Oberste Gerichtshof (Hoge Raad) erklärte dieses System in mehreren Urteilen für rechtswidrig, da es gegen Eigentumsrechte und Gleichbehandlungsgrundsätze verstoße.

Die Regierung musste also handeln.

Laut den Parlamentsangaben wurde der Entwurf am 19. Mai 2025 der Tweede Kamer zugeleitet. Initiator ist das niederländische Finanzministerium, konkret der zuständige Staatssekretär für Steuern, der die Reform als notwendige Reaktion auf die Urteile des Hoge Raad begründete. In der Begründung des Entwurfs wird ausdrücklich auf die verfassungs- und menschenrechtlichen Probleme des alten Box-3-Systems verwiesen, insbesondere auf die Diskrepanz zwischen fiktiver und tatsächlicher Rendite.

Nach Einbringung folgten Ausschussberatungen, schriftliche Stellungnahmen („memorie van toelichting“) sowie mehrere parlamentarische Debatten. Dabei standen vor allem die mögliche Umsetzbarkeit, die IT-Systeme der Steuerbehörde, Liquiditätsprobleme bei unrealisierter Besteuerung und die Behandlung von Verlusten im Fokus. 

Die Zustimmung der Tweede Kamer markiert daher auch eine Art Abschluss eines mehrstufigen Gesetzgebungsprozesses, der bereits seit Längerem vorbereitet wurde.

Welche Personen und Vermögenswerte sind betroffen?

Die Reform richtet sich grundsätzlich an Privatpersonen mit Vermögen in der Box 3. Entscheidend ist dabei nicht der Beruf oder die Einkommensart, sondern ob es sich um privates Anlagevermögen handelt. Wer als natürliche Person Vermögenswerte außerhalb eines Unternehmens hält, fällt typischerweise in diesen Bereich.

Erfasst werden klassische Kapitalanlagen wie Aktien, ETFs, Fonds und Anleihen ebenso wie Bankguthaben oder Edelmetalle. Auch Bitcoin und andere Kryptowährungen zählen zum privaten Anlagevermögen und würden entsprechend unter die neue Systematik fallen. Darüber hinaus betrifft die Regelung grundsätzlich auch Zweitimmobilien oder vermietete Objekte, wobei es hier je nach Ausgestaltung Besonderheiten geben kann.

Nicht betroffen sind in der Regel selbstgenutzte Immobilien, Betriebsvermögen oder Vermögenswerte, die innerhalb einer Kapitalgesellschaft gehalten werden. Maßgeblich ist somit die steuerliche Einordnung als privates Vermögen in Box 3 und nicht die konkrete Anlageform.

Gibt es Freibeträge und trifft es nur Reiche?

Im Übergangssystem gab es/ gibt es ein „heffingsvrij vermogen“ (steuerfreier Vermögensanteil). In den Reformdebatten wird aber stark in Richtung eines Systems gedacht, das weniger über „steuerfreies Vermögen“ und mehr über das Systemdesign (tatsächlicher Ertrag, Stichtagsbewertung, Verlustlogik, Ausnahmen) funktioniert. 

Was am Ende als konkrete Freigrenze im endgültigen Gesetz exakt steht, hängt auch vom finalen Gesetzestext nach Senat und möglicher Nachbesserung ab. Die verlässliche Referenz ist der jeweils veröffentlichte Stand im parlamentarischen Verfahren.

In der Praxis ist aber schon jetzt klar, warum die Reform nicht „nur Reiche“ betreffen kann: Wenn Wertzuwächse jährlich steuerlich relevant sind, betrifft das jeden, der signifikant investiert ist, also auch den Mittelstand (ETF-Sparer, Bitcoin-Halter, Menschen mit Zweitvermögen).

Wie ist das mit Verlusten? Können die gegengerechnet werden?

Der Entwurf benennt ausdrücklich, dass bei der Hauptregel die positive oder negative Wertentwicklung besteuert wird. Das impliziert: Verluste gehören systematisch dazu und reduzieren das Ergebnis, zumindest innerhalb der Jahreslogik.

Was politisch und administrativ besonders umstritten ist, ist weniger ob Verluste berücksichtigt werden, sondern wie das im Detail umgesetzt wird (Stichtag, Fristen, Verlustvortrag, Nachweislast, Datenlieferung, IT). Genau deshalb befassen sich die parlamentarischen Debatten auch mit Umsetzungs- und Liquiditätsfragen.

Das Liquiditätsproblem: Steuer ohne Verkauf

Der kritischste Punkt und der Grund, warum Bitcoiner sofort aufhorchen, ist die Liquidität. Wenn eine Steuerforderung entsteht, ohne dass der Anleger etwas verkauft hat, muss das Geld irgendwo herkommen: aus Einkommen, Rücklagen oder durch Verkauf von Anteilen (im Extremfall „forced selling“).

Genau dieses Szenario spielt auch ein gerade viral gehendes Rechenbeispiel des niederländischen Parlamentatiers Michel Hoogeveen durch: Bewertungsstichtag hoch, Steuerforderung fix, Kurs fällt später → und um die Steuer zu bezahlen, muss ein Teil der Position verkauft werden.

Ein Beispiel

Nehmen wir eine einfache Logik (ohne Sonderregeln und ohne Gewähr für die finalen Parameter, weil sich Details bis 2028 noch ändern können):

Angenommen, eine Person besitzt 1 Bitcoin.
Am Bewertungsstichtag (z. B. 1. Januar) liegt der Kurs bei 70.000 Euro.
Zum nächsten Stichtag ein Jahr später notiert Bitcoin bei 100.000 Euro.

Der unrealisierte Wertzuwachs beträgt damit 30.000 Euro.

Wird dieser Betrag als steuerpflichtige Rendite angesetzt, ergibt sich – bei rund 36 % Steuersatz – eine Steuerlast von etwa 10.800 Euro. Und das obwohl kein Verkauf stattgefunden hat.

Entscheidend ist nun der zeitliche Ablauf: Die Steuer wird nicht sofort fällig, sondern erst mit dem Steuerbescheid. Also typischerweise im Folgejahr, etwa im Frühjahr wie April oder Mai. Fällt der Bitcoin-Kurs zwischen dem Bewertungsstichtag und dem Zahlungszeitpunkt beispielsweise wieder auf 75.000 oder 60.000 Euro zurück, bleibt die Steuerforderung für das Vorjahr dennoch bestehen.

Das bedeutet konkret:
Die Steuer basiert auf dem Höchststand am Stichtag – bezahlt wird aber möglicherweise zu einem Zeitpunkt, an dem der Markt deutlich niedriger steht. Um die Steuer zu begleichen, müsste der Anleger dann unter Umständen Bitcoin verkaufen – und zwar zu einem erheblich schlechteren Kurs.

In stark volatilen Märkten wie Bitcoin kann die Besteuerung unrealisierter Gewinne dazu führen, dass Marktbewegungen zeitlich versetzt reale Liquiditätszwänge erzeugen. Eine Katastrophe für alle betroffenen BTC-Halter.

Für Bitcoiner ist das Thema so explosiv, weil es die asymmetrische Realität von Volatilität trifft: Gewinne können schnell „besteuert werden, bevor sie real sind“, während Verluste zwar systematisch dazugehören, aber in Timing und Mechanik nicht automatisch die Liquidität sichern.

Genau deshalb wird die Reform in der Szene auch so negativ wahrgenommen.

Wie wahrscheinlich ist die Zustimmung im Senat?

Die Reform ist politisch wohl nur noch schwer zu stoppen, weil das alte System juristisch immer wieder unter Druck stand und der Staat Planungssicherheit braucht. Gleichzeitig ist die Eerste Kamer traditionell der Ort, an dem Ausführbarkeit und Rechtsstaatlichkeit besonders kritisch geprüft werden.

Eine seriöse Einschätzung von Experten ist daher: Zustimmung eher wahrscheinlich, aber natürlich nicht garantiert.

Änderungen und Nachbesserungen sind ebenfalls noch möglich, gerade bei Verlustlogik, Ausnahmen und Umsetzbarkeit.

Es ist jedoch stark davon auszugehen, dass das Gesetz in dieser oder einer ähnlichen Form ab 2028 in Kraft treten wird. Ob sich andere europäische Länder dann daran ein Beispiel nehmen werden, wird wohl auch davon abhängen, wie „erfolgreich“ die Niederländer mit dem neuen Gesetz sein werden.

Als Bitcoiner im DACH-Raum kann man jedenfalls hoffen, dass wir noch lange davon verschont bleiben.

René

Über den Autor: René

René ist Blocktrainer-Mitarbeiter der ersten Stunde. Als „Chief Operation Officer“ ist er mittlerweile hauptsächlich mit strategischen und organisatorischen Aufgaben betraut, findet jedoch Freude daran, zeitweise redaktionell tätig zu sein. In den vielen Jahren, in denen er im Bitcoin-Kosmos unterwegs ist, hat er sich ein breit gefächertes Know-how in sämtlichen Bereichen rund um die bedeutendste Kryptowährung angeeignet.

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