Abschaffung der Haltefrist für Bitcoin- & Krypto-Gewinne laut CSU-Politiker bereits beschlossen
Laut einer auf der Plattform 𝕏 veröffentlichten E-Mail des CSU-Bundestagsabgeordneten Thomas Silberhorn wurde die Abschaffung der steuerfreien Haltefrist für Bitcoin- und Krypto-Gewinne bereits von der Regierung beschlossen. Würde das bedeuten, dass das Thema schon durch wäre?
Als Finanzminister Lars Klingbeil Ende April verkündete, dass die vom Bundeskabinett abgesegneten Haushaltseckwerte auch eine „Änderung“ der Besteuerung von Kryptowährungen vorsehen, ging ein Schock durch die deutsche Bitcoin-Community.
Auch wenn es noch keine offiziellen Aussagen dazu gab, wie diese Anpassung aussehen soll, waren sich viele sicher, dass es auf die Abschaffung der steuerfreien Haltefrist für Gewinne hinauslaufen dürfte.
Bislang können Privatpersonen in Deutschland Bitcoin und Kryptowährungen nach mehr als einem Jahr Haltedauer verkaufen, ohne Steuern auf Gewinne zahlen zu müssen.
Bitcoin fällt nämlich in die Kategorie der „anderen Wirtschaftsgüter“ wie Gold, Sammlerstücke oder Fremdwährungen, bei denen diese Regel greift.
Dass die SPD die Krypto-Haltefrist abschaffen möchte, ist spätestens seit den Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU bekannt. Die Position schaffte es letztlich aber nicht in den Koalitionsvertrag, was vorerst für Aufatmen sorgte.
Nachdem Klingbeil die Eckwerte vorstellte, preschten schließlich die Grünen mit einem Gesetzentwurf vor, der die Haltefrist abschaffen sollte, ohne die Zuordnung zu ändern. Kryptowährungen wären demnach unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belegt worden.
Der Gesetzentwurf wurde im Finanzausschuss aber mehrheitlich abgelehnt. Laut der Kurzmeldung des Bundestags stellte sich die CDU/CSU gegen diese Idee, weil dadurch neue Gerechtigkeitslücken aufgerissen werden würden.
Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion hätte der Gesetzentwurf anders als von den Grünen dargestellt nicht Gerechtigkeitslücken im Steuersystem geschlossen, sondern vielmehr neue aufgerissen, da er dazu geführt hätte, dass Kryptowerte anders besteuert würden als etwa Edelmetalle oder Fremdwährungen.
Aus der Kurzmeldung
Neue E-Mail von CSU-Politiker
Am heutigen Samstag teilte schließlich der 𝕏-Nutzer @Alex71btc eine E-Mail, die ihm laut eigener Aussage der CSU-Bundestagsabgeordnete Thomas Silberhorn geschrieben habe.
Blocktrainer.de ließ sich die E-Mail weiterleiten, doch die Authentizität kann nicht unabhängig verifiziert werden. Eine Anfrage an Thomas Silberhorn blieb zum Zeitpunkt des Schreibens unbeantwortet.
In dieser E-Mail, die eine Antwort auf eine Anfrage aus Ende April sein soll, führt Silberhorn zunächst die bereits bekannte Position der CDU/CSU an.
Und zwar, dass der Gesetzentwurf der Grünen abgelehnt worden sei, man Kryptowährungen steuerlich nicht schlechter stellen wolle als Fremdwährungen oder Gold und dass eine solche Änderung im Koalitionsvertrag nicht vereinbart sei.
Den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen vom 05.05.2026 mit dem Ziel, Krypto-Gewinne unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu belegen, haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgelehnt. Wir wollen Kryptowährungen steuerlich nicht schlechter stellen als Fremdwährungen oder physisches Gold, für die ebenfalls eine Haltefrist gilt. Dagegen wollen nicht nur die Grünen, sondern auch die SPD Gewinne mit Kryptowährungen wie Aktiengewinne besteuern. Diese Maßnahme ist aber nicht im Koalitionsvertrag vereinbart.
Aus der E-Mail
Weiter heißt es dann aber, dass die Regierung mit den Eckwerten bereits beschlossen hätte, die einjährige Haltefrist abzuschaffen. Die Begründung: Es sei schwierig zu rechtfertigen, weshalb Gewinne vollständig steuerfrei gestellt sind, was im Widerspruch zu der vorherigen Aussage steht.
Mittlerweile hat die Bundesregierung mit den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2027 beschlossen, die einjährige Haltefrist für Kryptowährungen abzuschaffen. Angesichts des wachsenden strukturellen Haushaltsdefizits wird es immer schwieriger zu rechtfertigen, weshalb Gewinne vollständig steuerfrei gestellt sind.
Aus der E-Mail
Die Information, sofern sie der Wahrheit entspricht, wäre tatsächlich neu. Denn es gab noch keine offizielle Bestätigung, dass die besagte Anpassung der Besteuerung auf eine Abschaffung der Haltefrist abzielt – auch wenn das natürlich naheliegend ist.
Laut der E-Mail solle eine Frist eingeräumt werden, bis zu der Gewinne steuerfrei realisiert werden können. Am morgigen Sonntag würden die abschließenden Beratungen über den Haushalt 2027 im Koalitionsausschuss stattfinden, auf Grundlage derer ein Haushaltsentwurf beschlossen werde – mit parlamentarischen Beratungen ab September.
Bedeutet das, dass die Haltefrist bereits abgeschafft ist?
Auch wenn es sich in der E-Mail ziemlich eindeutig anhören mag, müsste eine Regeländerung am Ende gesetzlich beschlossen werden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) befindet sich eigenen Angaben zufolge dabei, einen Referentenentwurf auszuarbeiten. Dieser liegt bislang nicht vor. Konkretere Informationen zur Gestaltung gab es vonseiten des BMF noch nicht.
In den Eckwerten steht zwar nicht explizit, dass die Haltefrist abgeschafft werden soll, aber das könnte das außerhalb der Öffentlichkeit bereits kommunizierte Ziel sein.
Demnach ist vorstellbar, dass der CSU-Bundestagsabgeordnete die Einigung auf die Eckwerte mit einer Beschließung der Abschaffung der Haltefrist gleichgesetzt hat – entweder in dem Wissen, dass die geplante Änderung darauf abzielt, oder weil er sich vertan hat.
Letztlich müsste es für diese Idee eine Mehrheit im Bundestag geben. Viele andere CDU/CSU-Politiker äußerten sich bis dato deutlich zurückhaltender.
So erklärte beispielsweise Fritz Güntzler, finanzpolitischer Sprecher der CDU, kürzlich gegenüber dem ZDF, dass die aktuelle Regelung eigentlich richtig sei und es einer Änderung nicht bedarf:
Wir sind nach wie vor der Auffassung, man muss die Dinge konsistent regeln im Steuerrecht. Wir haben die Spekulationsfrist bei Gold. Wir haben sie bei Fremdwährungsgeschäften und da sehen wir die Kryptowährungen angesiedelt. Wir sehen sie weniger bei den Aktien, und von daher halten wir es systematisch für richtig, wie es derzeit läuft.
Wir werden unsere Bedenken äußern. Wir werden uns aber den Gesetzentwurf sehr genau angucken, ob er wirklich zielführend ist, und gerade auch daraufhin angucken, ob die Erwartungen, die damit geweckt werden, dass man haushalterisch riesige Mehreinnahmen hat, auch tatsächlich gewährleistet sind. Das werden wir alles prüfen und abwägen. Nach derzeitigem Kenntnisstand, gehe ich davon aus, dass es der Gesetzesänderung nicht bedarf.
Fritz Güntzler, finanzpolitischer Sprecher der CDU
Die zentrale Frage, die sich an dieser Stelle immer noch aufdrängt, ist, wie eine Regeländerung überhaupt gerechtfertigt werden sollte. Laut Steuerexperte Dr. Ingo Heuel von der LHP Gruppe, reiche es nämlich nicht aus, als Begründung allein höhere Einnahmen anzuführen – so wie es Silberhorn in der E-Mail legitimiert.
Das heißt, dass trotz der E-Mail die Abschaffung der Haltefrist noch nicht zwingend ausgemachte Sache ist. Theoretisch ließe sich ein verabschiedeter Gesetzentwurf sogar noch anfechten.
Die Steuerberaterin Marie Christin Ringe, Mitglied des „Blockchain Bundesverbands“, verkündete vor wenigen Wochen noch in einem LinkedIn-Post, dass der CDU-Bundestagsabgeordnete Marvin Schulz bei einem Roundtable gesagt hätte, dass die Haltefrist bleiben würde.
Möglicherweise gibt es auch eine Rebellion einiger CDU/CSU-Bundestagsabgeordneter gegen die vermeintlichen Pläne der Bundesregierung. Es bleibt also noch spannend. Anfang Juli soll der Haushaltsentwurf für 2027 beschlossen werden.